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Neue jüdische Monatshefte · 1916-11-25 · Heft 4 (25.11.1916) · p. Seite 112

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1916-1917
Issue
Heft 4 (25.11.1916)
Article
Notizen zur Gemeindepolitik : Deutschland [Nachricht]
Date
1916-11-25
Page
Seite 112 (sequence 2)
Language
German
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112 ein. Der vom D. J.G.B, angeführte Ministerialerlaß vom 24. Dezember 1847 spricht nicht dagegen. Er besagt nur, daß die durch Verzug bereits eingetretene Folge des Wahl- •rechtsverlustes durch nachträgliche Zahlung nicht mehr beseitigt werden kann. Stundung vor Fälligkeit dagegen verhindert den Verzug und damit den Wahlrechtsverlust. Dieser Rechtslage können die Gemeinden ihre Anordnungen anpassen. Wo die Finanzlage eine allgemeine Stundung der Steuern für Kriegsteilnehmer nicht zuläßt, können sehr wohl auch Einzelfälle Berücksichtigung finden. Selbstverständlich bleibt dabei nur, daß wahlpolitische Rücksichten bei der Bewilligung oder Versagung der Stundung in keiner Weise genommen werden dürfen. 2. Finanzwirtschaft. Die antisemitischen Preßangriffe aus Anlaß der Berliner Synagogenbauten während des Krieges haben in manchen Gemeindekreisen Beunruhigung hervorgerufen. Man hat wirklich in Erwägung gezogen, ob man nicht jetzt lieber nach außen wirkende Bauten unterlassen sollte. Das wäre eine falsche Ängstlichkeit, eine unnütze Rücksicht. Daß das Bestreben, es den Antisemiten recht zu machen, vergeblich ist, sollten wir endlich gelernt haben. Nur unser eigenes, pflichtgemäßes Ermessen kann und darf die Richtlinie unseres Handelns sein. Wo die Voraussetzungen und die Mittel vorhanden sind, um Forderungen zu erfüllen, die im Gemeindeinterosse liegen, zögere man nicht mit der Ausführung. 3. Kriegszulagen. Eine dringende Verpflichtung aller Gemeinden ist es, ihren Beamten Kriegszulagen zu gewähren. Rußlands Organisationsfragen. Die Bewegung zum Zusammenschluß der jüdischen Gemeinden, die in Deutschland unter der Herrschaft des Burgfriedens zum Stillstand gekommen ist, in Österreich dagegen gleichzeitig durch Vorlegung eines staatlichen Organisationsgesetzentwurfs einen Höhepunkt erreicht hat, beginnt sich auch in Rußland stark bemerkbar zu machen. Bei einer Konferenz der jüdischen Kriegshilfsorganisation in Petersburg, an der die führenden russischen Juden aller Richtungen teilgenommen haben, ist die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage für die Reichsduma beschlossen worden, für die als oberste Grundsätze die gesetzliche Anerkennung der Gemeinden und ihre Vereinigung ' aufgestellt wurden. Die Gemeinden sollen nationale Organisationen sein, die Fragen der Kultur und Bildung, Arbeit und öffentliche Fürsorge zu regeln haben. In ihnen sollen allgemeines Wahlrecht und eine progressive Einkommensteuer eingeführt werden. Gerade die Steuerfrage ist für Rußland außerordentlich wichtig. Bisher sind die Gemeinden lediglich auf die Erträge der Karobka, der Koscherfleischsteuer, angewiesen. Abgesehen davon, daß diese Steuer die denkbar ungerechteste ist, weil sie neben allen Nachteilen einer indirekten Steuer den Fehler enthält, daß sie nur die Gesetzestreuen trifft, gehen ihre Ergebnisse jetzt, wo. es in Rußland vier fleischlose Tage in der Woche gibt, in einer die Erhaltung der Gemeinden bedrohenden Weise zurück. Es wäre mit Freuden zu begrüßen, wenn in Rußland der rückständigsten Steuei unmittelbar diejenige folgen würde, die Bich bisher für Gemeinden als die beste erwiesen hat. Posen. Dr. Max Kollenscher. 00011300030 Literaturblatt 00000000 Sozialpolitik und die Ostjudenfrage Es ist für jeden Sozialpolitiker eine Freude, feststellen zu können, daß in der neuerlichen Literatur über das Ostjudenproblem die zwar nüchternen, aber praktisch wertvolleren sozialpolitischen Erörterungen (Reform des Unterrichtswesens, des Handwerks, Gründung von Genossenschaften, Überführung in die Industrie usw.) überwiegen. Auch

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