Mannheim
Compact Memory

Neue jüdische Monatshefte · 1916-11-10 · Heft 3 (10.11.1916) · p. Seite 83

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1916-1917
Issue
Heft 3 (10.11.1916)
Article
Litauen [Nachricht]
Date
1916-11-10
Page
Seite 83 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
correspondence
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2908689-2908690-2908694--0159-2909034
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

63 einen klaren Hinweis, daß Deutschland gewillt ist, die Eigenart der litauischen Bevölkerung zu erhalten und zu fördern. Die freie Entwicklung und gerechte Behandlung aller Nationalitäten Ist unser Streben. Wenn die litauische Bevölkerung sich diese nicht nur in der Theorie aufgestellten, sondern in der Praxis der deutschen Okkupationsverwaltung sorgsam befolgten Grundsätze vor Augen hält, wird sie die Entscheidung, die nunmehr für die Errichtung eines autonomen polnischen Staates aus den national-polnischen Landcsteilen erfolgt ist, ohne Sorge für ihre glückliche Entwicklung zur Kenntnis nehmen 3. Polen Ein Landesschulrat in Polen. Das „Verordnungsblatt'* No. 49 bringt eine Verfügung des Gencralgouverneurs v. Beseler über die Einsetzung eines Landesschulrats in Polen. Ober die Aufgaben des Landesschulrats bestimmt die Verordnung: „Damit das Schulwesen sich auch ferner organisch und erfolgreich entwickle, bedarf es einer breiten Untersuchung der Grundfragen, deren Lösung nur unter Beiziehung von Personen, die mit dem Leben des Volkes seelisch verbunden sind, erreicht werden wird. Der Bitte der führenden Kreise im Lande gern entgegenkommend, möchte ich den Kräften des Landes die Möglichkeit einer regelmäßigen und systematischen Mitarbeit auf diesem Gebiete gewähren. Auch, ich bin der Meinung, daß das Schulwesen auf Grund der nationalen Sprache und nationalen Kultur sich entwickeln muß und bin sicher, daß dabei auch die Befriedigung der begründeten Forderungen der vorhandenen Minderheiten möglich sein wird.** Der Landesschulrat setzt sich zusammen aus: 1. je einem Vertreter der römisch-katholischen und evangelisch - augsburgischen Konfession, 2. e i n e m Ve r t r e t e r d e r j ü d i - sehen Religion, 3. je einem Vertreter der Warschauer Universität und des Polytechnikums, 4. drei Vertretern der Warschauer und zwei der Lodzer Stadtverwaltung, 5. je zwei Vertretern derGesellschaft„Polnisches Schul werk%,Macierz Szkolna") und des „Hauptaufsichtsrats zur Linderung der Not in Polen", G. wenigstens sechs Personen aus dem ganzen Generalgouvernement, die als Fachleute des Erziehungs- und Schulwesens bekannt sind. Die Mitglieder (zusammen 20), die unter 2. und 0. angeführt sind, werden vom V e r w a 11 u n g s c h e f b e - s t i m m t. In § 7 des Statuts heißt es: die Wahl der Sprache bei den Beratungen ist frei. Wir werden noch auf die Bedeutung der neuen, für die Entwicklung des Schulwesens in Polen überaus wichtigen Institution ausführlicher eingehen. 00000000 Literalurblatt 030 03 03 QU ED 00 Jüdische Bibliophilenbücher Es ist gewiß ein erfreuliches Zeichen für den Aufschwung, den die neujüdische Literatur in den letzten .Jahren genommen hat, daß die jüdischen Verleger sich nun entschließen, einzelne Werke als ausgesprochene Luxusausgaben auf den Markt zu bringen und folglich damit rechnen, daß es unter den nicht allzu zahlreichen Senderlingen, dio nicht nur die Seele, sondern auch den Körper des Buches schätzen, auch solche gibt, die sich für jüdische Bücher interessieren. Die ersten Versuche, dem jüdischen Buch ein schönes äußeres Gewand zu geben, fallen mit den Anfängen der jungjüdischen Bewegung zusammen. Die ersten Werke,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.