Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1916-1917
- Issue
- Heft 3 (10.11.1916)
- Article
- Eine Erklärung der polnisch-jüdischen Assimilanten
- Date
- 1916-11-10
- Page
- Seite 67 (sequence 2)
- Language
- German
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67 garantierten Obersten Nationalen Kulturrates grundsätzlich annehmbar ist, also eines Orgahes, welches die Erziehung und kulturelle Ent Wickelung der jüdischen Jugend auf der sprachlichen Selbstbestimmung und auf diesbezüglicher Matrikulierung der jüdischen Bevölkerung gründen wird. Dieser Plan ist jedoch nur unter der Bedingung annehmbar, daß er erst im Rahmen der freien polnischen Verfassung durchgeführt wird und daß er unter keinen Umständen die Entwicklung der freiwilligen Assimilation und die Durchdringung der jüdischen Massen mit dem Gefühl für die bürgerlichen Pflichten, das polnische Vaterland und die polnische politische Idee stören wird. Es versteht sich von selbst, daß,luden in Polen ohne Unterschied voji sprachlicher Selbstbestimmung volle bürgerliche Gleichberechtigung genießen werden, die in den Satzungen der Verfassung eine absolute Garantie findet." Unterschriften. Warschau, den 3. Februar 191G. Wege der Gemeindepolitik Von Dr. Max Kollensch er, Posen Als in der Zeit der großen preußischen Befreiung nach 1S0G der König den Minister von Schroetter mit der Revision der Judengesetze beauftragt hatte, wandte dieser sich an den Königsberger Kriminalrat Brand und fragte ihn, ob. er nicht ein Mittel wüßte, die Juden zwar unblutig, jedoch mit einem Male totzuschlagen. Brand erwiderte, daß er im Besitz eines Mittels wäre, wenn auch nicht die Juden, so doch das Judentum totzuschlagen, und er empfahl — die Emanzipation. Die Entwicklung hat ihm Recht gegeben. Seitdem durch das Edikt vom 11. März 1812 die Juden in Preußen „für Einländer und preußische Staatsbürger" erklärt waren, beginnt ihre langsame aber doch stets fortschreitende Entjudung. Die „jüdische Nation" in Preußen, die bisher in allen amtlichen und privaten Urkunden anerkannt war, zu der sich die Juden selbst bekannt hatten, und zu der sie von Freund und Feind gerechnet wurden, hörte zu bestehen auf. Das Gesetz erblickte in den inländischen Juden nur noch „Männer des jüdischen Glaubensbekennt-