Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 14 (1938)
- Issue
- Heft 2 (Mai 1938)
- Article
- [Rezension] / F. Ar.
- Date
- 1938-05-01
- Page
- 85 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- spine
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sind oder werden können und die vielleicht andern Geschlechtern anderes gesagt haben und auch uns sich noch erschließen mögen, bewährt. Sie ist in der Geschichte bewahrheitet worden. Wir mögen zweifeln, wie auch schon vor uns gezweifelt wurde, nicht nur am Estherbuch. Doch wir können nicht streichen und so das Fundament unseres Lebens antasten, weil wir es nicht in allen seinen Teilen zu erfassen vermögen. Die zweite Forderung betrifft das Purimfest. Was soll heute, so fragt Ben-Chorin, ein Tag der Rache? Das Fest hat sich geändert, Purim ist zum Volksfest geworden, durch Mummenschanz und Tänze bezeichnet. Auch die Bräuche beim Verlesen des Buches sind nicht mehr von lebendigem Haß getragen. Die Frage nach Form und Inhalt bleibt bestehen, so wie am Sederabend die Frage nach dem Sinn von Psalm 79, 6 auftreten mag. Die Rache ist nicht unser Teil, schadenfroher Jubel nicht unsere Freude. Ben-Chorin schrieb eine „Streitschrift", also keine wissenschaftliche Untersuchung. Eine wirkliche Kritik müßte sich mit der tradierten jüdischen Literatur und mit den Werken der modernen Wissenschaft auseinandersetzen. Das „Glossar", das im Anhang die Meinungen einiger Autoren gibt, ist keine Auseinandersetzung. Erst nach Beachtung jeder Äußerung, auch der kleinsten — denn vielleicht weist gerade sie den Weg! —, dürften Forderungen erhoben werden, wie Ben-Chorin sie aufstellt. So lange das nicht geschieht, bleiben Buch und Fest zu Recht an ihrem alten Ort. Das Buch in der Schrift zwischen den zweifelnden Worten Kohelets und dem eifernden Daniel. Das Fest im Leben des Volkes, vier Wochen vor Pessach: die Schwelle zur Befreiung, die hinführt nach Jeruschalajim. F. Ar. Zwei Welten Die nachfolgende Geschichte hat der Justizrat M., ein durch seine forensische Beredsamkeit und Derbheit bekannter alter Anwalt, selbst erzählt. Es handelt sich um eine Begegnung zwischen zwei betagten Juden, die sich, jeder auf seine Art, lange Jahrzehnte hindurch mit Rechtsfragen abgemüht hatten. Zu besagtem Advokaten kam vor einiger Zeit in arger Betrübnis ein alter Talmudgelehrter, um seinen Beistand zu erbitten: der eigne Neffe wolle den greisen Raw vor dem ordentlichen Gericht verklagen. Es war eine traurige Geschichte. Der Neffe hatte dem Alten eine Summe Geldes zur Aufbewahrung übergeben. Eine Schwindlerin nahm, unter allerhand Flunkereien, der verängstigten Frau des Gelehrten in dessen Abwesenheit die eignen Notgroschen und dazu das aufbewahrte Geld ab, um alles „in größere Sicherheit zu bringen". Und der Neffe verlange nun von dem Ausgeplünderten sein Geld zurück, unter Berufung auf den klaren Tatbestand, daß das Geld in der Truhe des Onkels zur ständigen Verfügung des Besitzers gelegen habe. Guter Rat schien teuer. Der Klient wollte, nachdem er die Fakten vorgetragen hatte, anschließend unter 85