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Der Morgen · 1930-12-01 · Heft 5 (Dezember 1930) · p. 507

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
6 (1930-1931)
Issue
Heft 5 (Dezember 1930)
Article
[Rezension] / Schindler, Max
Date
1930-12-01
Page
507 (sequence 1)
Language
German
Belongs to
spine
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IRI
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Anzeigen Carl Schmitt: Hugo Preuß. Sein Staatsbegriff und seine Stellung in der deutschen Staatslehre. I. C. B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen 1930. An Hand einer Übersicht über die Entwicklung des neuen deutschen Staatsrechts zeigt Schmitt, der selbst zu den größten lebenden Staatsrechtslehrern gehört, den Standort des Politikers und Staatsrechtlehrers Hugo Preuß. Davon ausgehend, daß „alle politischen Begriffe aus einem konkreten, außen- oder innenpolitischen Gegensatz entstehen", daß „jeder politische Begriff ein polemischer Begriff ist", bringt Schmitt die Entwicklung des Staatsrecht in Beziehung zur politischen Entwicklung der letzten Jahrzehnte. Er zeigt die strategisch ungünstige Lage, in die der oppositionelle Hugo Preuß als Anhänger der organischen Staatslehre hat kommen müssen, mit ihren „vielseitigen polemischen Bedeutungen". Die Schwierigkeiten und Gefährdungen des demokratisch - parlamentarischen Staates — schon 1870 befürchtet Gneist die „Überflutung des Staatsbaues durch die gesellschaftlichen Interessenkämpfe'" —, die Preuß wohl erkannt und durch die „nationale Demokratie" und Schaffung einer echten öffentlichen Meinung, durch eine parteimäßig nicht gebundene Intelligenz zu überwinden gehofft hat. Man fragt sich nicht ohne Bitterkeit, welchen Sinn heute noch derart tiefschürfende unerbittlich nach Wahrheit suchende Auseinandersetzungen — vor allem auf staatstheoretischem Gebiet — haben. In einer Zeit, in der krassester Egoismus und Materialismus sich als Idealismus und politischer und sittlicher Erneuerungswillen geben dürfen, weltanschauliche Kämpfe unter dem Gesichtspunkt der Wahlpropaganda geführt werden, geistige Güter, den materiellen gleich, zu Ware geworden sind; eine „schattenhafte Literatenbildung" an Stelle der „deutschen bürgerlichen Bildung" getreten ist. Es ist der ideelle, geistige, kulturelle Selbsterhaltungstrieb, der die, letzlich religiöse, Verpflichtung zum Standhalten und Kämpfen auferlegt. Als eine Mahnung eines so Gesinnten begrüßen wir die Schrift, die jedem um staatsbürgerliches Wissen und Wollen Bemühten empfohlen ist. Max Schindler. B.Jacob: „Biblische Sintfluterzäh 1 u n g". Auf dem internationalen Orientalistenkongreß zu Oxford 1928 trat Dr. Jacob für die Einheit der Sintfluterzählung ein. Sein bedeutsamer Vortrag ist eben er-i schienen und soll hier kurz besprochen werden („Die biblische Sintfluterzählung, ihre literarische Einheit", Philoverlag-Berlin). Schon in seiner Schrift: „Quellenscheidung und Exegese im Pentateuch" (Frankfurt 1915) hat er auf exegetischem Wege in der Josephsgeschichte, hauptsächlich auf Grund von ren. 37, einen äußerst geschickten und wirksamen Stoß gegen die Quellentheorie geführt. Jetzt nimmt er in der Sintfluterzahlung eine ihrer Glanzstücke vor. Wie in früheren Schriften tritt er für die Vorzüglichkeit des masoretischen Textes ein. — Bei seiner Darstellung geht er von der Anschauung aus, daß der Redaktor den Bericht des priesterlichen Erzählers durch den des jahwistischen ergänz* haben soll, während manche Forscher, z.B. Kautzsch, zu beweisen suchten, daß der Redaktor zwei vollständige Berichte ineinander verwebte. — Bei der Wahl der Gottiesn a m e n betont Jacob mit Recht, daß sie nicht willkürlich, sondern mit Absicht erfolgt: Jahwe ist Eigenname der göttlichen Persönlichkeit, von der daher anthropologische 507 33*

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