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Der Morgen · 1929-04-01 · Heft 1 (April 1929) · p. 97

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
5 (1929-1930)
Issue
Heft 1 (April 1929)
Article
[Rezension] / D.
Date
1929-04-01
Page
97 (sequence 2)
Language
German
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Anzeigen fung eben nicht Endpunkt einer Entwicklung ist sondern Neubruch. Nicht zustimmen kann man dem Versuch, Jesus als Gesellschaftserneuerer zu zeichnen. Das ist ja eben gerade das Charakteristische, daß Jesus nicht eine andere soziale Ordnung dieser Welt begründen wollte, sondern alles im Hinblick auf den Anbruch einer andern Welt sprach, die mit seinem Messiaswirken anbrechen sollte und die er als bereits beginnend sich vorstellte. Zieht man diese Schiefheiten ab, so bleibt ein im ganzen höchst wertvolles und sympathisches Buch volkstümlicher Belehrung und Aufklärung. D. A. Eckstein: Haben die Juden in Bayern ein Heimatrecht? Philoverlag Berlin 1928. 120 S. 3M 1.80. Dieser Schrift und ihren außergewöhnlichen Beilagen muß jeder rechtlich denkende Mensch weiteste Verbreitung wünschen. Mich als alten Offizier erfüllt ühr Inhalt mit dem Wunsche, recht viele derer, die dem deutschen Juden das Anrecht auf seine deutsche Heimat glauben absprechen zu können, möchten zur eigenen Belehrung die Schrift lesen. Für diese folgert Dr. Eckstein erschreckend logisch. Er weist nach, daß die älteste urkundlich festgestellte Judensiedlung schon im Jahre 980 in Regensburg bestanden hat und daß dieser zahlreiche weitere Siedlungen in den folgenden Jahrhunderten gefolgt sind. In einem von Kaiser Heinrich IV. am 3. Mai 109C bestätigten Privilegium des Schutzherrn der Stadt Speyer, Bischof Rüdiger, vom i3. September 1084 ist wörtlich zu lesen: „Als ich Speyer zur Stadt erhob, da meinte ich, seine Ehre tausendfach zu vermehren, wenn ich auch die Juden mit hinzunahm". Durch die Völkerwanderung ist jeder ursprüngliche Volksstamm mit fremden Elementen durchsetzt, die aber in der Urbevölkerung durch die lebensnotwendige Gemeinschaft der Schicksale, der Sprache, der Kultur und des Willens vollständig aufgegangen sind. Wenn von diesen einst fremden Gästen alle, nur nicht Juden, nach tausendjähriger Zugehörigkeit und gemeinschaftlichem Wirken als nunmehr vollwertig anerkannt werden, dann kann man sich mit Dr. Eckstein nur den Worten des Kardinal-Fürstbischofs Faulhaber in München anschließen: „Deutschsein ist uns mehr als Deutschgeborensein. Der deutsche Heimatschein muß durch das persönliche, geistig reife Bekenntnis zum Vaterlande vollendet werden". Daß dieses Bekenntnis die Juden nicht weniger als die Christen durch Einsetzen ihres Lebens, ihres Geldes eingelöst haben, weist Dr. Eckstein durch Anführung von Namen und Zahlen als unbestreitbare Tatsache nach. Diese Statistik zeigt das überraschende Ergebnis, daß am Weltkriege 19% der reichsdeutschen jüdischen Bevölkerung Bayerns, hiervon 8,4% als Freiwillige, teilgenommen haben, und zwar 74% als Frontsoldaten, daß von den Frontsoldaten i5o/0, von den Feldzugsteilnehmern überhaupt 11,170/0 gefallen, vermißt und an den Kriegsfolgen gestorben sind, daß 5 7 0/0 der Frontsoldaten und 43o/o der Feldzugsteilnehmer befördert, 600/0 von ihnen mit Auszeichnungen bedacht wurden. Diese Zahlen sind aber nicht nur durch Schätzung gewonnen, sondern in den folgenden Beilagen durch Angabe der Namen, der Dienstgrade, der Wohnorte, ja sogar der Tatbeschreibungen, die für Verteilung von Auszeichnungen maßgebend gewesen sind, unbestreitbar festgelegt. Damit jeder Zweifel aber niedergeschlagen werden kann, wird fast trocken, darum aber um so beredter angegeben, daß die betreffenden Listen nach den Ordens- und Personalakten des ehemaligen bayrischen Kriegsministeriums bezw. den amtlichen Gemeindelisten zusammengestellt sind. Das ist kurz der Inhalt der Schrift des Dr. Eckstein. Mag man nun noch so sehr gegen die Juden voreingenommen sein, das eine kann man ihnen nicht nehmen: Sie haben im Weltkriege ihre Aufopferungsfähigkeit für die Heimat in derselben restlosen Weise bewiesen wie ihre christlichen Kampfgenossen und Mitbürger! Dann aber ihnen ein Anrecht auf die Heimat, für die sie geblutet haben, abzusprechen, erscheint mir widersinnig. Wer aber trotz der gebotenen Unterlagen die Leistungen der deutschen Juden als Soldaten herabzusetzen sich bemüht, den kann ich nur verweisen auf die von Wilhelm I. erlassene Verordnung über die Ehrengerichte vom 2. Mai 1874, in der es heißt: „Denn einen Offizier, der imstande ist, die Ehre eines Kameraden in frevelhafter Weise zu verletzen, werde ich ebensowenig in Meinem Heere dulden, wie einen Offizier, welcher seine Ehre nicht zu wahren weiß". Brunzlow. 7 97

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