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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1917-01-01 · Heft 3 · p. Seite 310

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
61 (1917)
Issue
Heft 3
Article
Der Briefwechsel zwischen Isak Noa Mannheimer und Leopold Zunz
Date
1917-01-01
Page
Seite 310 (sequence 18)
Language
German
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310 Der Briefwechsel zwischen Isak Noa Mannheimer 11. Leopold Zuriz, denselben Tagen ein Fieber aufs Bett geworfen und bis jetzt darin festgehalten hätte. Mein erstes Geschäft außer dem Bette ist dieser Brief, den ich freilich invita Minerva schreibe. Der Tempel zu Prag ist eine Privatanstalt, aber mit Genehmigung der Regierung, insofern sie der hiesigen Einrichtung sich anschließt, errichtet. Die Sicherheit einer öffentliehen Anstellung hätte die Ihrige nicht, indessen ist der Bestand des Tempels als solcher, wenn er einmal steht, von keiner Seite gefährdet. Unter dem Dutzend öffentlicher Synagogen, die es in Prag ־ gießt, wird sich auch die in Frage stehende als eine öffentliche erhalten können, und־ da ihr die reichsten und angesehensten Gemeindeglieder angehören, selbst mit einigem eclat bestehen können. Übrigens werden Sie die Vorsicht eines förmlichen Contractes nicht außer Acht lassen, da wohl weniger Ihre An- Stellung als die Bedingungen derselben in der Zeit gefährdet werden könnten. Über die‘dortigen G'emeindeverhältnisse ein anders Mal ein Meh’reres. Heute nur eine Bemerkung. D’*e Apellänten (דייגים) in Prag, höre ich, sollen sich ausbedungen haben, daß der Prediger keine Trauungen vornehmen dürfe, sondern sich wie ehedem in Berlin und jetzt noch in Pesth mit einer bey der Trauung abzuhaltenden Rede zu begnügen habe. Das würde Ihre Stellung und die Sache im allgemeinen mehr, als Sie denken, bloßstellen, und eine Suprematie der דיינים voraussetzen, die Sie schon um der innen! kirchlichen Angelegenheiten willen nicht anerkennen dürfen. Ich, der ich Prag genau kenne, würde mir vor allem die kirchliche Autorität in Sachen des Cultus, ferner die ungehinderte Ausübung der priesterlichen Seelsorge, wie sie auch in den Statuten vorgeschrieben ist, bez. Einsegnungen, Trauungen und Leichenbestattungen — in so fern es Mitglieder Ihrer Synagoge betrifft — ausbedingen. Sie dürfen sich nur auf meine Stellung berufen. Man hat mir gesagt, daß Ihnen 1000 f Gehalt, freye Wohnung und Emolumente beiläufig 600 f ca. zugesagt wären. Wenn das so ist — der es mir sagte, gehört zu den angesehenen Pragern, ist mir aber nicht verläßlich genug — so können Sie dabey in Prag, wo man billig lebt, und da Sie keine Familie haben, sehr gut bestehen.

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