Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 60 (1916)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Joseph Jonas Theomim-Fränkel, Rabbiner in Krakau (1742-1745), und seine Zeit
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 467 (sequence 15)
- Language
- German
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Joseph Jonas Theomim-Fränkel, Rabbiner in Krakau. 4f»7 14. Februar 17411J eine Kommission, welche die Rechnungen und die Kasse der Gemeinde prüfen sollte. Der Schreiber Schi ja und sein Gehilfe Hirsch Kaimens übersetzten sämtliche Rechnungen ins Polnische; die Kommission prüfte sie gründlich und fand diesmal alles in bester Ordnung. Man begann der Sache , nachzugehen, um zu erfahren, wer der Anstifter aller dieser Streitigkeiten im Kahal sei und fand, daß Zodek und der Rabbiner die Schuldigen seien. Der erstere wollte seine Amtskollegen aus dem Sattel heben, veranstaltete bei sich die Sitzungen der »Verschwöret«, nahm die Protokolle und gegenseitige Sicherstellungen der »Rebellen« nach Hause und radierte hernach aus ihnen die markanten Stellen weg, damit die Wahrheit nicht ans Licht komme. Die Kommission verurteilte den Selig Zodek zur Zahlung von 200 Dukaten an den Wojewoden, und von 20 Dukaten an die Kommissäre. »Da man aber überdies erfahren -hatte, daß Selig auch nach der Ernennung der Kommission sein aufwieglerisches Werk weiter getrieben hätte, so mußte er 6 Wochen im Gefängnis sitzen, nachher allen Beamten des Wojewodengerichtes Abbitte leisten und weitere 50 Dukaten für den Kahal und 50 für das Kommissionsgericht erlegen.« Alle anderen wurden zu je 40 Dukaten und 6 Wochen Arrest verurteilt. Der Rabbiner aber sollte, weil »er die Conspirationsurkunde zu sich genommen und sie nachher habe radieren lassen, 400 Dukaten für den Wojewoden, 100 Dukaten für die Gemeinde und 140 für das Kommissionsgericht bezahlen.« Damit aber fernerhin keine Mißbräuche in der Gemeinde geschehen, ordnete das Gericht an, wie die Wahlen in Zukunft durchzuführen seien, wobei vor allen Exzessen bei Wahlen und Kahalsitzungen streng gewarnt wurde. Auch wurde die Geschäftsordnung für die Kahalskasse und die Buchung festgesetzt2). 1) AIGK. Orginal. 2) Komniisionsaflt. (S. 15 Anm. 4) AjGK. (Fortsetzung folgt.) 80*