Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 60 (1916)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Zunz im Verkehr mit Behörden und Hochgestellten
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 251 (sequence 7)
- Language
- German
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Zunz im Verkehr mit Behörden und Hochgestellten. 251 Höchst bemerkenswert ist, daß die Huldigungsbriefe, die Zunz an Hardenberg, Eylert uud den Herzog von Sussex sendete, einen durchaus männlichen, in keiner Weise unwürdigen Ton an sich tragen, während sie freilich, wie es sich derartig hohen Persönlichkeiten gegenüber geziemt, höchst respektvoll gehalten sind. Ganz anders, höchst entschieden spricht Zunz untergeordneten Persönlichkeiten wie dem Zensor John gegenüber, der sich schon damals, 1822, gegen Petenten genau so frech und auf seine Autorität pochend benahm, wie er es später, nämlich in den Zeiten des jungen Deutschland tat. 11. Zensur und Polizei. Im Jahre 1820 begründete Zunz im Verein mit Gans und Moser den »Verein für Kultur und Wissenschaft der Juden,« der die »wissenschaftliche Zeitschrift« herausgab. Veröffentlichungen über einen solchen Verein und eine derartige Zeitschrift durften nicht ohne Genehmigung der Zensur gemacht werden. Daher wandte sich Zunz an den Zensor John. Dies geschah mit folgendem Schreiben: 4. An Dr. und Zensor John Berlin, 34. Okt. 1821. Da es mir in diesen Tagen meine Geschäfte nicht erlauben, Sie mündlich zu sprechen, so wende ich mich hiermit schriftlich an Sie wegen der Auseinandersetzung über ein Mscr., das ich dem Buchdrucker Niethak zu drucken gegeben, das aber noch bei Ihnen befindlich ist, indem Sie sich nicht ermächtiget glauben, ihm das Imprimatur zu erteilen. Es wird Ihnen nicht unbekannt sein, daß der Verein, dessen Statuten jenes Mscr. enthält, und der nichts anderes als das Wohl der Juden, insofern dasselbe zugleich Wohl des Staates ist, wünscht und bezweckt, bei der hochlöblichen Regierung eine Anzeige von seiner Errichtung nebst einem Exemplar der Statuten eingeschickt; — daß die Regierung, entfernt von Mißbilligung und ungerechtem Arg-