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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 6 · p. Seite 737

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 6
Article
Die neuhebräische Aufklärungsliteratur in Galizien
Date
1913-01-01
Page
Seite 737 (sequence 3)
Language
German
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Die neuhebräische Aufklärungsliteratur in Galizien. 737 Daß aber der Charakter des Rabbiners selbst ein einwand-• freier war, bezeugt der Umstand, daß ihn Josef II. während seines Aufenthaltes in Brody durch eine längere Audienz auszeichnete, in deren Verlauf er ihm sagte, das galizische Israel sei einer solchen Institution noch nicht gewachsen. Seine eigentliche Blüte verdankte Brody der österreichischen Regierung, von der es einige Jahre nach der Okkupation (1779) mit dem Privilegium einer Freihandelsstadt beschenkt wurde. Doch zeigten sich später auch die Schattenseiten dieser bevorzugten Stellung. Brody war die einzige Freihandelsstadt in Galizien, ja in Oesterreich. Jede Ware duifte herein, keine heraus, so daß der BrodyerVerkehr buchstäblich rundum abgeschnitten und von Rußland und Oesterreich gleich ausgeschlossen war. Die überwiegend jüdische Bevölkerung, die weder Kunst und Gewerbe noch Ackerbau betrieb, war ganz auf sich selbst angewiesen und verfiel in großes Elend, welches noch durch den Zufluß ganzer Scharen angewiesener russischer Juden vergrößert wurde. Einen empfindlichen Schlag erhielt die Gemeinde durch die Aufhebung des weltberühmten Rabbinatsgerichtes. Diese Institution, welcher sich auch christliche Kaufleute gern unterwarfen, hatte ungemein zahlreiche Kaufleute aus allen Nachbarländern in die Stadt gebracht und Tausende von Fuhrleuten und Herbergen mit Verdienst versorgt. Durch den starken Fremdenzustrom wurde dem Staate über eine Million jährlich für Einfuhr- und Ausfuhrzölle entrichtet. Die geschädigte Bürgerschaft wurde darüber bei der obersten Justizstelle in Wien vorstellig, und diese verhandelte am 17. August 1790überdas zehn Bogen starke Memorandum Das Gesuch wurde hauptsächlich aus zentralistischen Beweggründen abschlägig erledigt, angeblich aber darum, »weil das Verfahren des Rabbinatsgerichtes keiner anerkannten rechtlichen Ordnung angemessen und sehr unzuverlässig sei, und weil es meistens bei den Verhandlungen tumultuarisch zugehe«1). V Neuzeit, Wien 1894. S. 314. Monatsschrift, 57. Jahrgang:. 47

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