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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 5 · p. Seite 572

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 5
Article
Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
Date
1913-01-01
Page
Seite 572 (sequence 6)
Language
German
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572 Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II. Widerstand, zu dem man sich, wenn auch zurückhaltend und gedämpft, gegen unduldsame Regungen der katholischen Geistlichkeit aufschwang, welche das christliche Dienstpersonal gegen seine jüdischen Brotherrn aufhetzte. Obgleich Hoym, um eine folgenschwere Beunruhigung der eifrigen Katholiken zu vermeiden, wider den Rat der Posener Kammer von einem allgemeinen Zirkular absah, so nahm er dennoch das Betragen des Klerus mißfällig zur Notiz. Er ordnete an, man solle in allen einzelnen Fällen Toleranz empfehlen und unter Berufung auf das Beispiel der älteren Provinzen einen Ausgleich beider Parteien ohne Erbitterung der Gemüter herbeiführen1). Man begreift es, ja setzt es ohne weiteres voraus, daß die grundsätzlichen Vorschläge, die von Posen und Breslau nach Berlin wanderten, als endlich das Problem der prinzipiellen Erledigung des Judenwesens sich zu verdichten und zu klären begann, zu der Praxis des Generaldirektoriums in einem diametralen Gegensatz standen. Das Promemoria der südpreußischen Regierung vom 23, März 1795 zweifelte nicht an der Fähigkeit der Juden, zu riehtigen religiösen Begriffen zu gelangen und dem Staate nützliehe und brauchbare Bürger zu liefern* *). Am selben Tage zeichnete Hoym, der in seiner direkten Korrespondenz mit dem Könige die einflußreiche Wichtigkeit des Gegenstandes mit wiederholtem Nachdruck herausstellte3), in seinem *) Lehmann a. a, O*, S. 276. In diesem Ministerialerlaß vom 27. Juni 1795 erwähnt Hoym, in Schlesien seien in einem vorkom« menden Streitfälle Verfügungen, der Toleranz völlig angemessen, getroffen worden. Welche Rücksicht man sonst auf den Katholizismus nahm, dafür vgl. Philippson I, S. 405. Hoym setzte sogar die Aufnahme einzelner Juden gegen Berlin und Posen durch, s. Lewin, Juden in Lissa/S. 281 11160 ״. *) Warschauer a« a. O., S. 36 f. Vgl. jedoch den einschränkenden Bericht der Posener Kammer vom 8. Mai 1795, Landsberger, Fördemag der Emanzipation usw. a. a. G., S. 89• 8) Bloch, S. 767 {28. September 1794), 777 (25. März 1795).

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