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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 4 · p. Seite 378

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 4
Article
Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
Date
1913-01-01
Page
Seite 378 (sequence 18)
Language
German
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478 Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II. Westpreußens beobachtete1). Er glaubte, die Nation sei der Verbesserung sehr wohl fähig, ihre Glieder könnten auch zu nützlichen Staatsbürgern gemacht werden, wenn man ihrer Industrie nur einen freieren Spielraum als in den alten Provinzen anweise, vom Handel aber sie soviel als möglich abzuziehen suche* *). Graf Hoym gar, der, ohne sein schlesisches Ministerium aufzugeben, ihm als Organisator gleichberechtigt zur Seite gestellt wurde, war fest gesonnen, die Zusage zu verwirklichen, die er am 14. Mai den Ältesten der Berliner Judenschaft gab. Ihnen, die für die neuen jüdischen Untertanen Fürbitte einlegten und seine Milde und Protektion erbaten, entgegnete er, es sei ihm ein wahres Vergnügen, zum Wohlstand ihrer Nation beitragen zu können, was auch in Ansehung der jüdischen Einrichtungen Südpreußens geschehen werde8). In der Tat behielt er gleich seinem Kollegen die Juden fortgesetzt im Auge. In den beiden ersten Konferenzen, die sie zu Breslau am 18. März, zu Posen am 11. Mai abhielten, standen ihre Verhältnisse auf der Tagesordnung4). Gemäß der Vereinbarung, die Hoym gleich auf der ersten Zusammenkunft übernommen hatte — Voß sollte sich inzwischen über die Lage in den übrigen königlichen Staaten orientieren —, bereiste im April von Breslau aus der Kammerkalkulator Zimmermann, der sich in den dortigen Judensachen die Sporen verdient und treffliche Dienste geleistet®), mehrere Ortschaften Südpreußens bis nach Lissa und Petrikau hinauf. Schon am 1. Mai lag, durch ein Spezialreferat erläutert, sein Generalbericht vor, der mit seinen ף Das. S. 188 f. *) Das. S. 627, Warschauer a. a. O. S. 33. s) Bloch, S. 591 f., Anm. 1. Ähnlich antwortete er am 16. Febrnar 1795 den Lissaer Juden, als sie ihre Segenswünsche übermittelten und um den Schutz ihrer Freiheiten und Privilegien baten, s. Louis Lewin, Gesch. der Juden in Lissa. Pinne 1904, S. 159. f) Bloch S. 109, 139. ä) S. oben S. 231.

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