Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 56 (1912)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Beiträge zur Geschichte der partiellen Judentage in Polen um die Wende des XVII. u. XVIII. Jahrhunderts bis zur Auflösung des jüdischen Parlamentarismus (1764)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 611 (sequence 10)
- Language
- German
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Beiträge zur Geschichte der partiellen Jadentage in Polen. 611 nicht unterrichtet. Wir hören bloß, daß der Provinzialvorstand auf den Konventikeln viel mehr egoistische, als allgemeine Interessen des Provinzialverbandes verfolgte. Diese intimen Zusammenkünfte wurden überaus häufig einberufen, so daß sich aus diesem Grunde auf dem . Judentage in Stopnica heftige Proteste erhoben. Die Opponenten setzten 2 Beschlüsse durch, mit welchen sie das Konventikelunwesen zu beseitigen suchten. Dem Provinzialvorstande wird bei Strafe von 500 polnischen Gulden verboten, in Zukunft »Sessionen, Zusammenkünfte und Konsilien (sessye, scHadzki, rady)« abzuhalten (Artikel 20). Gleichzeitig wird dem kreismärschall streng untersagt, »unnütze und nicht gebührende Zahlungen an ge- »wisse Personen zu leisten, die unter dem Vorwand alter »Verdienste ungerechte Ansprüche erheben und in Verfolgung »egoistischer Zwecke Kongresse und verrufene kohsilfen »(jakowe rady) abhalten (Stopnica, Artikel 5).« Eine Ausnahme wird für die jährlichen Zusammenkünfte behufs »D i s p a r t e m e n t s« gemacht.. An ihnen beteiligen sich der Kreismarschäll, die kreisältesten und die provinzialen Rechenmeister. Die Anteilnahme der kreisältesten ist insofern beschränkt, als »ein und derselbe kahal, in Welchem zwei: Kreisälteste wohnen, alternatim durch den einen im ersten Verwaltungsjahr (des Kreismarschalls) und durch den anderen im zweiten Verwältungsjahr beim Departement vertreten werden kann« (Stopnica, Artikel 12). Der Zweck dieser Zusammenkünfte ist, »den Kalkül der Ausgaben und Einnahmen des Provinzialverbandes zu machen sowie die Repartitionsliste der Steuern (wohl: Kopfsteuer und Verbandssteuer I) aufzustellen« (Stopnica, Artikel 20). Die Kosten der Zusammenkunft behufs »Dispärtements« werden durch eine eigens hiefür unter den kahalen und Nebenkahalen veranstaltete Sammlung gedeckt (Stopnica, Artikel 2). (Schluß folgt.) 39'