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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1910-01-01 · Heft 5 · p. Seite 528

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
54 (1910)
Issue
Heft 5
Article
Landrabbiner und Landschreiber in Kurhessen
Date
1910-01-01
Page
Seite 528 (sequence 16)
Language
German
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528 Landrabbiner und Landschreiber in Kurhessen. gnädigst rescribirt, daß der Jenige Jude, so 1000 rl. pro Cautione seines künftigen Verhaltens und sonder änteresse baar einlegen würde, wan auf selbigen sonsten nichts zu sagen seye, zum Rabiner bestellet werden solle, nicht minder haben Ew. Hochfürstl. Durchlaucht laut copeyl. anlage gnädigsten rescripti gnädigst befohlen, wan ich vorbesagten Rabiner 1/m rl. baar und sonder interesse seines künftigen Verhaltens halber einlegen würde, Er sodan zum Rabiner bestellet und gegen außzahlung der baaren Caution sodan die weitere gnädigste Versicherung ausgestellet werden solte. In deßen nun, Durchlauchtigster Fürst, Gnädigster Fürst und Herr, ist von Derselben der Jüdischen LandtTag zu Spangenberg gnädigst verwilliget, auch unter derer von Ew. Hochfürstl. Durchl. darzu gnädigst angeordneten Commissariren, alß des mehr besagten Poiicey Rath Thaurers und Beambten zu Spangenberg, direction gehalten, und vorallegirten gnädigsten befelchen gemäs der neue Rabiner von Niclaus bürg durch ein ordentliches vocationsschreiben von sämbtlichen auf dem landTage neu gewehlten und gnädigst approbirten Vorstehers anhero beruffen worden, worauff auch derselbe seinen dortigen Stuhl mit leydmuth dasiger Judenschaft verlaßen, alle seine meubles wegen der weiten entfernheit verkaufft und sich auf die an« hero Reyße begeben hat, mithin letzteren brieffen nach bereits zu Dresden arrivirt ist, wobey derselbe mir dan zugleich zu berichtigung der Caution das nötige an wechßeln fournirt hat, ich auch deme zufolge parat bin, die gnädigst determinirte Caution ad 1/m. rl. gegen die gnädigst zugesagte Versicherung baar abzuführen; Und gelangt derowegen an Ew. Hochfürstl. Durchlaucht mein gantz untertänigstes Bitten, Dieselbe geruhen in hohen Gnaden zu verordnen, an wen ich solche 1/m. rl. gegen extradirung der Versicherung behandigen solle; Nechst deme kan Ew. Hochfürstl. Durchlaucht auch in Tieffster unterthänigkeit nicht bergen, daß ob wohl Dieselbe die gnädigste intention bis daher gehabt haben zu tilgung der von einigen unruhigen boßhafften gemüthern eine Zeitlang angesponnenen unnützen Zänckereyen, die wurtzell aus dem Grunde zu heben, und einen Neuen Rabiner nebst neuen Vorstehers aufzunehmen, sich dennoch ergeben, daß vielgedachten Neuen Rabiner vermutlich von denen zanckliebenden unter verdecktem Nahmen brieffe auf Niclausburg entgegen zu schreiben, umb ihn von seiner anherkunfft abzuhalten, viel unwahre böse Dinge wie nemblich Er hier nicht werde bleiben können, vorgegeben worden; Aldieweilen derselbe aber sich daran nicht gekehret, sondern sich vielmehr auf Gott und Ew. Hochfürstl. Durchlaucht gegebenes hohes wort verlaßen, und darauff so eine ferne Reyße angetretten hat; So werden auch Dieselbe allergnädigst ge-

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