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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1909-01-01 · Heft 5 · p. Seite 521

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
53 (1909)
Issue
Heft 5
Article
Neue Beiträge zur Geschichte und Tätigkeit des Königlich Westphälischen Konsistoriums der Israeliten zu Kassel 1807-1815
Date
1909-01-01
Page
Seite 521 (sequence 9)
Language
German
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Westphälischen Konsistoriums d. Israeliten zu Kassel 1807—1815. 521 sistorialkasse erzogen werden, sich im dortigen Institut befindet, so ist erforderlich, daß wir uns bei Ihnen vorläufig über 3 Punkte gefällige Nachricht erbitten. Der erste derselben betrifft die Verpflegung, Kleidung, Aufsicht und Sorge für die Gesundheit der Knaben. Der 2te die anzuschaffersden Betten in so fern sie Eigenthum des Konsistoriums oder der Erziehungsanstalten werden, und der 3te den Unterricht überhaupt, und den Religionsunterricht in’s besondere. Wegen des er ste n Punktes bedarf es blos in Hinsicht der Kleidung einer Erkundigung, welche Kleidungsstücke, ferner von welchem Zeuge und welcher Farbe sie deii Knaben gegeben werden; weil man hierüber ein Verzeichniß führen muß, um so wohl die gleichmäßige Behandlung aller 50 Knaben, die zu Seesen und hier erzogen werden, wahrzunehmen, als auch allenfalls, wenn es höheren Orts verlangt werden sollte, Auskunft geben zu können, wie für die Knaben in allen Teilen gesorgt ist. Denn was die Verpflegung, Aufsicht und Sorge für die Gesundheit, auch die Bekleidung selbst anbelangt, so bedarf es weder einer Erinnerung noch Vorschrift; indem die bestehende Einrichtung des Instituts dafür bürgt, und die Erfahrung die Zweckmäßigkeit bewährt. Wegen des zweiten Punktes, wäre erstens zu wissen nötig, aus wie viel Stücken jedes fertige Bett besteht, und wieviel Laken und Überzüge dazu gehören, indem dieses Alles im Inveniarium be• merkt werden muß. Nicht minder wäre es zweitens zweckmäßig, aufzugeben, daß sowohl die Beften, Laken als Überzüge als auch die Bett spannen mit den Buchstaben K. W. K. E. A. gestempelt würden; wie dieses auch bereits hier veranstaltet wurde. Wegen des dritten Punktes endlich, wäre in Betreff des Unterrichts im Allgemeinen, da er nur auf die Geistesfähigkeiten und den künftigen Beruf der Knaben sich beschränken muß, folgendes erforderlich: a) die Einsendung derjenigen Prüfungstabelle, weiche gleich nach Ankunft der Knaben (wahrscheinlich) verfertigt ist, woraus die gegenwärtigen Fähigkeiten eines jeden sich ersehen lassen. b) die Angabe der Lehrgegenstände und c) der jetzt vorhandenen Lehrbücher, so wie, wenn sich eigeben sollte, daß für den Unterricht in der Religion kein zweckmäßiges Lehrbuch vorhanden ist, insbesondere die Äußerung, ob der Lehrer Gcrson Rosenstein mit den erforderlichen Vor- und Sachkenntnissen versehen ist, um die anzuordnenden Lehr- und Lesebücher zweckmäßig benützen zu können.

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