Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 53 (1909)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Zur Vorgeschichte des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847
- Date
- 1909-01-01
- Page
- 385 (sequence 1)
- Language
- German
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Zm* Vorgeschichte des Gesetzes äher die Verhält• Bisse der Inden vom 23. Inii 1847. Aas den Akten der Synagogengemeitide zu Königsberg in Pr. Von Hermaim Vogelstein. Das Judengesetz von 1847 ist in dem Teile, der von den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechten der Juden handelt, durch die Ereignisse des Jahres 1848, insbesondere durch die preußische Verfassung aufgehoben, wenngleich während der Reaktionszeit die Regierung die einschränkenden Bestimmungen des Gesetzes entgegen dem klaren Wortlaut der Verfassungsurkunde noch als geltend ansah. Bezüglich der Ordnung der religiösen Angelegenheiten ist das Gesetz noch heute nach 62 Jahren in den alten Provinzen Preußens in Geltung. Die Erkenntnis der Notwendigkeit einer Neu- Ordnung der Verhältnisse der jüdischen Religionsgemeinschaft hat sich seit langer Zeit immer weiteren Kreisen aufgedrängt. Bereits 1898 hat der achte Deutsch-isr. Gemeindetag einen dahingehenden Beschluß gefaßt. In Verfolg dieses Beschlusses ist der Rosinsche Entwurf entstanden, und nachdem dieser in wesentlichen Punkten entschiedenen Widerspruch gefunden hatte, ist neuerdings von einer vom Verbände der Deutschen Juden und vom Deutsch-isr. Ge״ meindebund eingesetzten Kommission ein neuer Entwurf ausgearbeitet worden. Der Entwurf ist in der durch die zweite Lesung festgestellten Fassung kürzlich veröffentlicht 25 Monatsschrift, 53. Jahrgang.