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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1905-01-01 · Heft 2 · p. Seite 182

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
49 (1905)
Issue
Heft 2
Article
Der märkische Hostienschändungsprozess vom Jahre 1510
Date
1905-01-01
Page
Seite 182 (sequence 16)
Language
German
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182 Der märkische Hostienschändungsprozess vom Jahre 1510. ihnen zu den Privilegierten des Jahres 1509. Holtze (S. 33} stellt folgende Berechnung auf: Während sämtliche Privilegierten zusammen 270 Gulden Zins zu zahlen hatten, betrug der Anteil der nun in den Prozess verwickelten 21 nicht weniger als 238 Gulden, fast acht Neuntel der Gesamtsumme. Gerade die reichsten also hatte man sich ausgesucht. Sie, die mit ihrem Besitztum für den Kurfürsten eine ergiebige Finanzquelle werden sollten, sie mussten nun unter den Augen desselben Kurfürsten mit anderen ihrer Glaubensbrüder den Scheiterhaufen besteigen. Dass somit ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Privilegium von 1509 und der gegen die Juden erhobenen Anklage besteht, dürfte ohne weiteres klar sein. Holtze selbst hat allerdings diesen Schluss nicht gezogen. Während er die Beschuldigung des Kindermordes als zu unrecht erhoben erklärt, lässt er (S. 43) in bezug auf die Hostien- Schändung durchblicken, dass die Juden, von einer feindseligen Stimmung gegen die Christen erfüllt waren und hält es für »wahrscheinlich und in gewissem Sinne verzeihlich«, dass sie ihren Hass an den für jeden Christen heiligen Hostien ausliessen. Man darf diese Darstellung als vorurteilsvoll und eines objektiven Historikers unwürdig erklären. Wenn Holtze selbst darauf hinweist, dass fast die Hälfte der Verdächtigten zu den Privilegierten von 1509 gehörte, und dass es noch dazu die reichsten von ihnen waren, so musste ihm der Schluss auf einen inneren Zusammenhang vom Privilegium und Anklage, und damit auch der Schluss auf die objektive Unschuld der Juden naheliegen, umsomehr, als er es auffallend findet, dass alle Verdächtigten aus den westliehen Landesteilen, der Altmark, der Priegnitz und der Mittelmark׳ stammten, kein einziger aus der Uckermark oder Neumark. (Fortsetzung folgt.)

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