Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 48 (1904)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1904)
- Article
- Die Juden des Mittelalters in ihrer wirtschaftlichen Betätigung
- Date
- 1904-07-01
- Page
- Seite 424 (sequence 2)
- Language
- German
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424 Die Juden des Mitteialters in ihrer Wirtschaft!. Betätigung. Verbände vereinigt mit einem Exilsfürsten aus dem Hause Davids an der Spitze, einem Verbände, der weit mehr Nachklänge an die nationale Vergangenheit aufweist als die Oemeindeverfassung der römischen Juden, deren Bedeutung wesentlich auf das religiöse Gebiet beschränkt blieb. Die Verbreitung der Juden im Römerreich lässt sich statistisch nicht mehr ermitteln. Stärker war sie jedenfalls im Osten, in der griechisch-hellenistischen Welt, als im lateinischen Westen. Überwiegend oder fast ausschliesslieh jüdische Bewohner hatte auch nach den grossen Katastrophen das alte Stammland, Palästina. Im Römerreich bildeten die Juden nicht eine wirtschaftlich von der übrigen Bevölkerung geschiedene Klasse. An dieser Tatsache besteht kein ernstlicher Zweifel. Offen ist nur die bisher meines Wissens noch kaum aufgeworfene Frage, wie die Juden sich über die nach erbliehen Berufständen geradezu in Kasten geschiedene spätrömische Gesellschaft verteilten. Bekanntlich kam dem Grundbesitz für die soziale Klassenbildung in der Römerzeit kaum eine geringere Rolle zu als im Mittelalter. Grossgrundbesitzer waren die Mitglieder des Senats zu Rom; an die Senate der Provinzialstädte, die Curien, waren die ansehnlicheren Possessoren oder Grundbesitzer des Stadtgebiets durch erblichen Zwang gebunden. Die Masse der Landbevölkerung bestand aus Colonen, die, seit Constantin an die Scholle gefesselt, die Güter der Herren gegen Entrichtung von Zins und Leistung von Frohndiensten bebauten. Die Handwerkerbevölkerung der Städte, in Zünfte (collegia) gegliedert, hatte ebenfalls in der Spätzeit die Freiheit der Berufswahl verloren. Die erbliche Bindung erstreckte sich bis auf die Zugehörigkeit zum Unterpersonal der staatlichen Ämter. Es kann nicht Wunder nehmen, dass in Palästina jüdische Grössgrundbesitzer anzutreffen sind. Ein solcher wird noch zu Anfang des 7. Jahrhunderts der reiche Ben-