Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 44 (1900)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Maria Theresia's Ernennungsdecret für den mährischen Landesrabbiner Gerson b. Abraham Chajes
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 77 (sequence 2)
- Language
- German
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. Maria Theresia’s Ern ennungs (leeret für den וnährischen Landesrabbiner. 77 muthete, dass infolge und bei Gelegenheit der 1574 in verschiedenen Gemeinden stattgefnndenen Judenverfolgungen Kaiser Maximilian dasselbe in’s Leben gerufen habe, wahrscheinlich um ein Organ zu schaffen, das — ähnlich wie in Deutschland — als Instanz zwischen der Kegierung und den Juden des Landes gelten könnte. Brüll lässt Mördechai Moses Elles, einen Zeitgenossen, Salomon Lurje’s, den ersten mährischen Landesrabbiner sein. Der Wirkungskreis des Landesrabbiners war ein umfassender. .Neben den internen rabbiniseben Aufgaben, die sich in gewissem Sinne auf sämmtliche jüdische Gemeinden Mährens bezogen, wie Schlichtung von Streitig־־ keiten und Zwistigkeiten inßeligionsangelegenheiten,. Approbation der in den Gemeinden Mährens anzustellenden Rabbiner, Yerleihung von Titulaturen u. dgh, gab es auch externe. ״Er hatte die Pflicht, auf den richtigen Eingang der Contributions- und anderer Schuldigkeit der Juden mit willigster Zuthat zu sehen.a l) Unter einem der Landesrabbiner, Moses b. Aharon Lemberger, entstand 1758 die General-Polizei-Process- und Commercial־ Ordnung für die Judenschaft des Markgrafenthums Mähren* 2). Hierin spiegelt sich wohl das ganze Bild ab, das die Obliegen־ heiten des Landesrabbiners der Behörde gegenüber darstellte. Er musste in Allem und Jedem, was die Juden betraf, seinen Mann stellen. Der Vorgang bei seiner Wahl bildete einen Oommentar dazu. Aus jedem Kreise der in drei Kreise ge־ theilten mährischen Judenschaft hatten zwei Landesälteste und sechs Deputierte, also 24 Mitglieder, am Wahltage in einem hiezu bestimmten Locale in der Landeshauptstadt Brünn zu erscheinen, und in Gegenwart des kreisamtlichen Wahlcommissars nach Aufruf des Leiters des Wahlgeschäftes jeder einzeln einen motivirten Ternovorschlag zu machen. Je nach der Mehrheit der Stimmen, die auf die Candidaten fiel, wurde der, Terno־ Vorschlag der Wahlversammlung und die Rangordnung, der Bewerber bestimmt. Das Wahlprotokoll wurde, versiegelt und verschlossen, dem Brunner Kreisvorsteher übergeben, und von diesem mit einem Referate an das Gubernium geleitet. Von Letzterem aus gelangte es an die Hofkanzlei, deren Entschliessung entscheidend war für die Wahl selbst, sowie für die Beeidigung und den Amtsantritt des neuen Landesx) Scari: Systematische Darstellung der in Betreff der Juden in Mähren u. s.. w. crl. Ges. u. Verordn. (Brünn 1835), § 44; vgl. Wolf, Die alten Statuten (שי״א תקנות) der jiid. Gemeinden in Mähren (Wien1880 ־). 2) Nehemfas Brüll a. a. 0. S 200.