Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 43 (1899)
- Issue
- Heft 9
- Article
- Das Landesrabbinat in Kremsier
- Date
- 1899-01-01
- Page
- Seite 428 (sequence 4)
- Language
- German
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428 Das Landesrabbinat 1ת Kremsier N. N. Der Rom. Kay. auch in liispanien Hungarn und Bolim. König!. Majestät Obrister Landrichter Canzler und Käthe in der MarktgrafsehalVthum Mähren. Frantz Antonio Salva von der Lippe. Brune \K Fein*. 1 7*20. V. Carl der Sechste. Liebe getreien. Wir haben auf die Von der Mährisrhen Judenschaft umb allergnädigstc Vorloyhung einer Mehrer Freylleit zum Heyrathen an Unss (,ingereichte allcrunterthänigsto Bitte, und den unss darüber Bcschchcne Gehorsamsten Vortrag gnädigst resolviret, die Besorgung dieses Heyraths negotij dermalen ohne Determinirung Lines Numeri denen allseitig grundt Obrigkeiten zu überlassen, Jedoch mit dem ausdrücklichen Beding, Dass Sie obrigkeiten Keinem Juden die Lrlaulmiss zum Heuratheii zu Ertheilen Befugt seyn sollen, der nicht Bringt wenigstens zwey Hundert fünfzig Dulden in Capitali, oder sonsten sein ausskomeiitliohes gewörb; und Srcundo der Bräytigam wenigstens IS, die Brauthaber wenigstens fünfzehn Jahr, Vor der Wirklichen VerLhelieh.ung Hetto. Ls ergründt(?) dannhero uns Verlässlich zu wissen, was für Lin alter dispensnndi utriusqiie Sexus in der Tliat Haben, ipioad naseit.iuos masculos ordentliche Beschneid- Bücher, und Lxspectu deren weibs Bildern ordentliche geburths Bücher zu Halten, auss welchen Büchern für Ein Jedes Künftig gebohren werdendes Juden Kündt Ein Authentisches Attestatum gleich nach der goburth zu dem Lude zu erheben ist, damit dadurch in Casum dispeusationis die dazu Erforderliche Jahre dociret werden Können; umb aber aucli qvoad jam notus et needum dispensatos Einige Vorsehung So Viel alss möglich zu nehmen, so haben diese Künder oder waissen auss denen Beschneid- Büchern, oder, wo diesse nicht zu Haben seynt, Von Ben ach Barten zwoyen Christen oder Von der obrigkeit Von nun an ihres alters Halber, weilten Solches Jetzo ibmmer Ehender alss Pathen Hinzu Erkennen seyn winlt. Ein Authentisches Attestatum zu Erhöhen, und diesses zwar für Jetzo und ins Künftige umb so gewiszer zu Befolgen, alss jene Juden, welche mit der gleichen Attestation nicht Versehenseyn worden, re ipsa Von der Erlaubnis zu Heyrathen auss geschlossen Seyn sollen. Welche Unssere aller Höchste Resolition Ihr also durch unssere Königl. Croysshaubtleuthe sowohl der gesambten Judenschafft