Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 42 (1898)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Zum Jubiläum des ersten Talmuddrucks in Deutschland
- Date
- 1898-01-01
- Page
- Seite 233 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 84% known words query
- IRI
…/2829132-2829713-2829719-2881187--28581-2881240- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Zum ,lubiliium des ersten Talmud drucks in Deutschland. 233 Fürwort bei S. Majestät, dein König von Polen, für ihn dahingehend einlege, dass Niemand mehr ihn in «101• Ausübung seines sächsischen Privilegs beeinträchtige. So weit war es also jetzt gekommen, dass derselbe Fürst, mit dessen Kegierungsantritt für die Juden in Preussen die eiserne Zeit begann t), ssoglnicli als Kesehützer des Talmud gegen den Talmud auftreten sollte. Kr that es wirklieh, und einem so hohen Fürsprecher gegenüber musste; seihst!!ereiid hebmann sieb zurückziehen. Am 12. Februar 17.10 erging von Dresden der Krfchl an Prof. Sehmid und <U־n Path zu Keipzig, dass < lottselialek in seinem Privileg geschützt werde, mithin ausser ihm Niemandem in Sachsen das Druck־ oder Vorkaufsrecht des Talmuds iVeigegeben werden st>Ih*. So hatte tiottselmlek endlich sein Ziel, sein Kocht erreicht;. Seijie («egner waren jedoch unterdessen gleiehfalls nieht unthätig geblichen. Ks hatte sie tief bedrückt. dass auf die seiner Zeit, von K. hoeb an tlen Kaiser gerichtete Kitte um ein Privilegium überhaupt keine Antwort eiligelaufen war. Naehdeiu aber der pivussisehe Krlass an den kaiserlichen Kesidruten in Frankfurt ehigegangon war, musste unbedingt, der Versuch gemacht werden, dem Kaiser das (lesueli nochmals in wohlwollende Krinnenmg zu bringen. Wb!• dürfen wohl annehmen, dass nicht nur Kehrend Lehmann, sondern auch der kaiserliche ()herhoffnktor Samson Wcrtliei 111er in Wien hierbei allen ihren Kmiluss aufgehoten haben*); (hum <*s gelang wirklich, IL Loch i’iir zwanzig Jahre, das 1 )ruekprivileg im ganzen Keieh zu sichern, allerdings erst nach Ablauf der Dottschalck gewährten Frist, also vom 13. Oktober 1720 au beginnend. Das vom 18. August datierte kaiserliche Schreibenlautete: £5an ber9tömi]d£j Si\U}l3t. äh'aj. ISarf bc» Sedjficn ünfcreä SlUergnabiqftcn $errn wegen, bem üöu> Samuel in ber Staxjfcrl. unb be$ 3icid)g Stabt gxantfurtf) am SDtcujn, S'^u^SJcr־ wanbten Suben in ©naben anjujetgen: (£5 fetj berofel&en in Untcrtfyämgfeit öargetragen warben, ף S. Geiger L., Ge.sch. der Juden in Berlin (Berlin 1871), Bd. I, 8. 32. ¬י) S. Rabbiuovicz, a. a 0. S. 94, Anm, י,יד; Kaufmann, Samson Wertheimer, S bl . ף Man bemerke übrigens zur Bestätigung des von uns oben 8. 13fi Anm. 5 Behaupteten, dass ft. Lob, wie der Wortlaut des kaiserl. Sehreibens zeigt, die Druckerei in Wilmersdorf völlig ausgeschlossen hatte, obwohl sogar die Druckerei zu Fürth erwähnt ist, die damals gar nicht in Th־ätigkoit war.