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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1895-01-01 · Heft 11 · p. Seite 522

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
39 (1894-1895)
Issue
Heft 11
Article
[Rezension] / Guttmann, Jakob
Date
1895-01-01
Page
Seite 522 (sequence 1)
Language
German
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522 Besprechungen. Diisterdick, D. Friedrich, Ober-Consistorialrath. Sociales ans dem alten Testamente• Yortrag im evangelischen Vereinshause zu Hannover. Hannover, Schmid und von Seefeld Nachfolger (C. und G. Knothe). 1893, 8. Ein populärer Yortrag, der, ohne gerade neue Gesichtspunkte zu eröffnen, die sociale Gesetzgebung der heiligen Schrift in ihren Grundzügen in angemessener Form zur Darstellung bringt. Ein auf dem Boden der lutherischen Orthodoxie stehender Theologe, unterscheidet der Verfasser sich zu seinem Vortheil von manchen modernen Theologen einer freieren Bichtung, die, an dem kirchlichen Dogma irre geworden, das Humanitätsprincip des Judenthums glauben verdunkeln zu müssen, um wenigstens in dieser Beziehung die Superorität oder Originalität des Christenthums behaupten zu können. Wir heben aus der Darstellung folgende Sätze heraus. ״Die Weihe der Frömmigkeit liegt auf allen, auch den specielisten socialen Vorschriften und giebt ihnen nicht selten eine eigentümliche Zartheit und milde Freundlichkeit“ (S. 15). ״Die Erwählung Israels zum besonderen Eigenthumsvolke Gottes geschieht nicht ohne die ausdrückliche Bezeugung, dass die ganze Erde und alle Völker, die darauf wohnen, des Herrn sind (2 Mos. 19, 5).“ ״In der particularistischen Erwählung Israels liegt der universalistische Heilsgedanke Gottes, dass von Israel aus die Erlösung der Welt ausgerichtet werden, dass von Zion das Gesetz ausgehen (Jes. 2, 2 ff.), dass, wie der Herr selbst sagt, das die Welt umfassende Heil von den Juden kommen soll“ (S. 10). ״In dem Spruche 5 Mos. 6, 4 ff., der bis auf den heutigen Tag der Wahrspruch, das Grundbekenntniss Israels ist, steht das Gebot; »Du sollst den Herrn Deinen Gott lieb haben von ganzem Herzen, von ganzer Seele und von allem Vermögen«; und wenn 3 Mos. 19, 18 das andere Gebot verkündet wird: »Du sollst Deinen Nächsten lieben wie Dich selbst«, so wird die unverletzliche Majestät dieses Gebotes durch den Zusatz bestätigt: »denn ich bin der Herr«“' (S. 22). ״Auch f'ür den frei im Tagelobn Dienenden war, mochte er zum Volke Israel gehören oder einFremdling sein, gesorgt. »Du sollst ihm seinen Lohn nicht vor« enthalten, »sagt das Gesetz«, sondern sollst ihm seinen Tagelobn geben, bevor die Sonne untergeht, auf dass er nicht wider Dich den Herrn anruft und eine Sünde auf Dir sei. 5 Mos. 24, 25.«“ (S. 26). — Ein Missverständniss ist es, wenn S. 19 die Verse 3 Mose 25, 23 ff. so gedeutet 1werden, dass es sich um das Eintreten eines Blutsverwandten handle, ״um mit einer Erbtochter das Gut eines Anderen zu gewinnen und zu bewahren“. Davon ist hier nicht die Bede, sondern nur von der Auslösung eines verkauften Gutes vor dem Jobeijahre entweder durch den ursprünglichen Eigenthümer selbst oder, wenn dieser mittellos ist, durch einen seiner Blutsverwandten. Von der Sitte, ״dass man die Söhne, wenn sie zwölf Jahre aJt waren, an der Wallfahrt- (nach Jerusalem) theilnehmen liess,“ ist mir Nichts bekannt. Eine etwas schwankende Bestimmung über das Alter, in welchem die Verpflichtung zur Tbeilnahme an der Wallfahrt eintrat, findet sich Mischna Chagiga 1,1. Dr. Guttmann. Müller^ Prof.Dr.D.H. Ezechiel-Stadien. Wien, Verlag der Israel.- The 01. L ehr ans t alt 1894 (Berlin, Beuther u nd B eichard.) 62 SS., S. Unter diesem Titel hat der Verfasser eine Erucht tiefer Forschung dem ersten Jahresbericht der Israel.-Theol. Lehranstalt zu Wien voran-

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