Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 38 (1893-1894)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Bemerkungen zum Stammbaum der Zunz'schen Familie [Nachricht]
- Date
- 1894-01-01
- Page
- Seite 572 (sequence 2)
- Language
- German
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Notizen. 572 welches zweifellos פרדייז gelesen werden muss, wie auch der. genannte Jakob im Jahr 1634״ auf dem 2. Becher als 2. Vorsteher mit. dem Namen יעקכ -פרדייד eingetragen ist. Den Inschriften dieses 2. Bechers entnehmen wir noch die Namen משח בד. יחיאל שלי״ט צונץ, der im Adar 1676 in die Chewra ■eintrat (Grabschrift No. 12) .und אלכסנדר בן מהור״ר■ משה צוגץ, der Thehet 1698 aufgenommen wurde (vermuthlich der Sohn des Vorstehers Mose b. Jechiel, Grabschrift No. 12). Die beiden letzten Inschriften tragen ebenfalls die Bilder von Adam und Eva; die Inhaber gehören also der Familie ,,Paradies“ an (vgl. oben S. 496, No. 15). Der 4. Becher enthält den Namen ליב בן התורני כ״ה הירק צונק שלי״ט, - dessen Äfnahme in die Chewra am 15. Schewat 570 (20. Januar 1810) stattfand; ich v'ernmthe in ihm den Sohn des 1813 verstorbenen Naftali Hirz (Grabschrift No. 49), Endlich nennt der 5. Becher גומפל בן מהור:ר ליב צונק זצ״ל, der am 20 Januar 840 י in , die Chewra eintrat (wohl den Sohn des tR. Löb Znnz, Grabschrift No.״BÖ1), und der 6. Becher ״,zeigt als "letzten Eintrag den Namen des הירק בן כהר״ר גדגןפל צוכץ ן״ל, der am 21. Dezember 1889 Mitglied der Chewra wurde. Zur Grabschrift No. 28 bemerke ich, dass die dort besonders gerühmte Frau, gewöhnlich (Ifes: בפי כל statt בדדכל) die רבנית von’Mannheim genannt, die Gattin des dortigen .Rabbiners David Ulf war und nach dessen Ableben sieb mit Wolf Zunz in Frankfurt verheiratete. R. David Ulf stammte gleichfalls aus Frankfurt und starb 1719 in Mannheim. Näheres über ihn und seine Familie wird meine im Druck befindliche Geschichte der Juden in der Kurpfalz bringen. Mosbach. Dr. Leopold Löwenstein. Im laufenden Jahrgang der Monatschrift5 S. 313, behauptet Herr Dr. Frieäländer, dass Saadja keine Notiz von dem babylonischen System der Vocalzeichen genommen habe. Herrn F. scheint hier die Stelle des Commentars über das Se.fer Jezira (Ed. Lambert, p. 76) entgangen zu sein, an welcher Saadja die Gutturale behandelt, Diese Stelle, schon von Neubauer (Notice sur la Lexicographie hebra'ique, p. 217) angeführt, lautet: פאמא אהחע פא[ להא פי אלמקרא מב: כאציח; מיד״א יז באתפאק קראה אהל אלשאם ואהל אלעראק ומנהא כה כאציה לקראה אלשאם. ״Was die Consonanten אד״חע betrifft, so haben dieselben in dör Bibel 42 Eigenthümlichkeiten; in 17 davon stimmt die Lesart der Palästinenser mit der der Babylonier überein, und 25 gehören allein der Lesart der Palästinenser an.“ Auf was Anderes kann sich dies beziehen, als auf die babylohische und palästinensische Punctation? Herr F. selbst schreibt in seiner Abhandlung (S. 319): ״die üblichen Vocalisationsregeln für Gutturale sind (in dem babylonischen System) unbeachtet“. Gerade dasselbe sagt Saadja. Saadja kannte also sehr wrobl ,das babylonische Punktationssystem und bezeichnete es als solches. Es ist demnach sehr wahrscheinlich, dass dasselbe erst in den letzten Jahrhunderten in Vergessenheit gerieth. Was Herr F. über die Notiz des *Codex Parma bemerkt (S. 316), wird dadurch hinfällig, Paris. Mayer Lambert.!) Oder quell den Sohn des soeben genannten H. Loeb b, Naftali. M. Br. Unberechtigter Nachdruk aus dem Inhalt dieser Zeitschrift ist untersagt.