Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 38 (1893-1894)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Die Tossafisten als Methodologen
- Date
- 1894-01-01
- Page
- Seite 550 (sequence 2)
- Language
- German
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550 Die Tossafisten als Methodologen. מימרא § 220. Die Gemara betrachtet nicht bloss jede selbstständige Aeusserung der Amoraim, sondern auch die von diesen mitgetheilten Aussprüche der Tannaim, die sonst nicht als Boraita auftreten, nur als מימרא, als einen amoräischen Ausspruch mit allen Consequenzen eines solchen .(נ תנינא § 221. Die Drage תנינא bedeutet nicht überall: es ist diese Angelegenheit ja schon Gegenstand einer Mischna und darum die nochmalige Abhandlung derselben überflüssig, sondern auch, namentlich wenn die Frage gegen eine Boraita sich richtet: Es hätte der betreffende Grundsatz bei demselben Thema und an demselben Orte wie in der Mischna mitgetheilt werden sollen2). § 222. Uebrigens fragt die Gemara gegen einen Ausspruch nur dann תנינא, wenn der Inhalt desselben aus drücklieh in einer Mischna vorhanden ist, dahingegen niemals, wenn er erst aus derselben geschlossen werden muss3). תסתיים § 223. Die Gemara bedient sich des Ausdrucks תסתיים ״Es ist erwiesen“, nur für einen durch einen Schluss zu erlangenden Beweis, niemals aber da, wo das zu Erweisende aus den Worten der Belegstelle klar sich ergiebt4). Ausser diesen Regeln bieten die Tossafot noch ferner eine werthvolle Ausbeute für die Methodologie des Talmuds durch zahlreiche chronologische und nominologische Notizen. Die Aufgabe, welche sie sich gestellt haben, den Talmud als ein einheitliches Werk darzustellen, das in allen seinen Theilen denselben Regeln folgt und von demselben Geiste durchdrungen ist, machte eine Controle der im Talmud auftretenden Lehrer unentbehrlich. Sämmtliche Aussprüche eines Lehrers müssen denselben Geist athmen, und es darf an keinen Namen sich ein Widerspruch knüpfen. Wer einmal als Schüler eines Mannes auftritt oder angeführt wird, darf an keinem Orte als demselben ebenbürtig oder gar überlegen erscheinen, zumal dieses!) Ke11ib. 44, a. והלבתא. Vgl. § 1B2. 2) C-iiuIl. 82 b. תניכא. S. auch Sabb. 28 b. חביילין* 3) Chull. Bl a. ודא, s. Baschi z. St. ף M. Kat. 3 b, רבי.