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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1894-01-01 · Heft 5 · p. Seite 220

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
38 (1893-1894)
Issue
Heft 5
Article
Zur Geschichte der Juden in Kolin (Böhmen) im 14. Jahrhundert
Date
1894-01-01
Page
Seite 220 (sequence 2)
Language
German
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220 Zur Geschichte der Juden in Kolin (Böhmen). Für eine bereits von längerer Zeit stattgefundene An- Siedlung der Juden spricht die ״plathea Judeorum“, der Judenplatz. Jedoch wohnten hier die Juden mit den Christen untermischt, denen, wie zahlreiche Eintragungen beweisen, hier viele Häuser gehörten. Die Juden scheinen dagegen auch ausserhalb der ״plathea“ Häuser besessen zu haben. Eine grosse Zahl der Eintragungen betrifft die Geschäfte der Juden; für einen gewissen Zeitraum sind dieselben sogar in einem eigenen Anhang, ״Acta Judeorumu üb er schrieben, zusammengestellt. Die Rechtsverhältnisse der Juden sind günstige, sie gemessen bürgerliches Recht. Die bei ihnen contrahirten Schulden werden durch sämmtliche Güter des Schuldners sicher gestellt. Verpfändungen von Yieh kommen vor, der Magistrat verpfändet sogar einmal ein Gewand an einen Juden. Zahlreich scheint die jüdische Ansiedlung nicht gewesen zu sein. Es werden genannt: Duchne und Esther, Isak und David, Jacob, Lazar, auch der Blinde genannt, Fachmann, Rüben, Muschea, Helius, Ribka, Jeklinus Jerschom, Schenbl, Sloma, Daniel, Muschiin, Malka. Ueber die Familien Verhältnisse erfahren wir weniger: Ribka (Rapka) hat Söhne, für die sie ein Haus kauft; Muschiin ist der Sohn des blinden Lazar; Fachmann hat zwei Schwiegersöhne Schenbl und Isak. Dieser Fachmann dürfte auch seinen Geschäften nach der Reichste gewesen sein; er besitzt zwei Häuser, von denen er eins seinen Kindern abtritt und sich nur eine Kammer vorbehält — vielleicht die Laubhütte. — Liber contractuum I. 1379. 1. Jaxo Breslabus emit domum suam sitam in plathea Judeorum et emptam suscepit de manu iudicis in iudieio actuato. Actum in pleno consilio, Ficolaus Pecherer magister iuratorum cum ceteris iuratis testantur. 2. Stephanus Fotarius persoluit IIXI sexagenas grossarum, quas accepit aput Jacobum Judeum super domum Harmanni Leymoter et omnia eins bona mobilia et immobilia septimanatim IIII gross, pro usura, et promisit idem Fot., quidqu. in bonis dicti danke. Ebenso spreche ich dem Herrn Archivar Prof. Dr. Emler für seine freundliche Unterstützung meinen besten Dank aus. Die nur zum Theil paginirten Stadtbücher tragen die Bezeichnung Liber contractuum I u. II.

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