Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 37 (1892-1893)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Die ersten Emancipationsbestrebungen der Juden in Breslau
- Date
- 1893-01-01
- Page
- Seite 534 (sequence 13)
- Language
- German
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584 Emancipations-Bestrebungen in Breslau. finden. Jedoch darf aus solchem nie mehr als eine Stunde des Tages öffentlicher Vortrag geschehen, und müssen, wie bisher geschehen, die Eltern der Kinder, welche diesen Unterrieht gemessen sollen, den Lehrer besonders bezahlen. § 4. Es ist daher diese Schule, ohne Rücksicht auf die verschiedenen Auslegungen der jüdischen Glaubens-Lehren ein für sich bestehendes Lehr-Institut für jüdische Kinder aus hiesiger Stadt, der Provinz Schlesien und selbst aus anderen unseren Staaten und vom Auslande, und erhält dieselbe hiermit gleich den Gymnasien und Realschulen die äusseren Rechte der Corporation nach Massgabe des allgemeinen Landrechts und der in den folgendenParagraphen enthaltenen specieUenBestimmungen. § 7. Es ist daher die zum Besten der jüdischen Jugend gestiftete Lehr-Anstalt keinesweges als ein Institut zu betrachten, welches dermalen seine Existenz nach den Beschlüssen der Breslauschen Gemeine beibehalten oder verlieren kann, sondern es ist eine zwar zur hiesigen Judenschaft gehörige, jedoch von deren einzelnen Gemein-Angelegenheiten völlig separirte und mit einem eigenthümlichen Vermögen versehene besondere Lehr-Anstalt, in welcher, sowie es bei dergleichen milden Stiftungen gesetzlich vorgeschrieben ist, die Breslausche Jndenschaft eigenmächtig nicht das Mindeste abändern und am wenigsten über deren Einnahme und Ponds irgend eine nachteilige oder auch nur willkürliche Disposition treffen kann“. Es ist unschwer einzusehen, dass die Aufklärer bei diesem Friedensschluss den Sieg davon getragen hatten. Die Gegner der "Wilhelms-Schule waren unterlegen, und selbst die Zugeständnisse, die der § 3 ihnen machte, wurden durch die heigefügten Einschränkungen wertlos. Auch der § 25 der Urkünde bedeutete einen Sieg der Emancipationssache; er richtete sich in scharfen Worten gegen die Winkelschulen, gegen die einzuschreiten das Schulcollegium während der Streitjahre weder Zeit noch Macht gehabt, und die infolgedessen nicht nur weitergeblüht, sondern sich auch in ihrer Zahl noch vermehrt hatten. Schon im Jahre 1798, sogleich nach der Neubestätigung der Wilhelms-Schule durch den König, hatte die Kammer auf