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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1893-01-01 · Heft 11 · p. Seite 524

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
37 (1892-1893)
Issue
Heft 11
Article
Die ersten Emancipationsbestrebungen der Juden in Breslau
Date
1893-01-01
Page
Seite 524 (sequence 3)
Language
German
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524 Emancipations-Bestrebungen in Breslau. sclilag1), ״durch den die Breslauer Juden von schädlichem Aberglauben und Vorurteilen, unbeschadet des Eigentümlichen der jüdischen reinen Religion, abgezogen und zu guten Bürgern umgebildet ־werden könnten.“ Kein Breslauer Jude sollte von der Kammer die Erlaubnis zur Heirat, einen *Trauschein, erhalten, wenn er nicht wenigstens deutsch schreiben, rechnen, einen deutschen Aufsatz machen und sich darüber mit einen Zeugnis legitimieren könne. Das Colleg gestand offen ein, dass es von der Ausführung dieses Vorschlages nicht nur eine Hebung der Wilhelms-Schule, sondern der Gemeinde überhaupt erwarte. ״So sehr es uns um die Aufrechthaltung der Schule zu thun ist,“ schrieben sie, ״so liegt uns doch noch mehr die Bildung der Kation überhaupt am Herzen, und wir sind überzeugt, dass durch den Umlauf der deutschen reinen Sprache die jüdische Nation schon grössere Fortschritte, als bisher nicht geschehen, machen wird.“ Originell war der gemachte Vorschlag nicht mehr; in Oesterreich, war, seitdem Herz Homberg2) die Aufsicht über das dortige jüdische Schulwesen führte, ebenfalls die Einrichtung getroffen, dass Niemand einen Trauschein erhielt, der nicht vorher eine Prüfung bestanden hatte3). Die Kammer nahm ihn jedoch höchst beifällig auf und befürwortete ihn lebhaft bei Hoyrn. Die Kenntnis der deutschen Sprache, die dadurch befördert werde, sei für die Juden ebenso wie für die polnischen Oberschlesier der beste Hebel zur Bildung und die einzige mögliche Grundlage za einer späteren völligen bürgerlichen Gleichstellung. Die Judencommission könne diese Prüfungen abnehmen; rückwirkende Kraft sollte die Bestimmung nicht haben, ebenso auf denjenigen Bräutigam, der schon 30 Jahre alt sei, und auf eine Braut überhaupt nicht angewendet werden, das letztere deshalb, weil für öffentlichen Unterricht der Mädchen gar nicht gesorgt sei. Hoym zeigte sich nicht sehr erbaut 0 St-A. P-A., 1. c. u. Gr-A., Ars. Method. 7. I. 2) IJeber ihn Brüll in der A. D. B. XIII. 38. 3) YgL — wie mir Herr Dr. Berliner gütigst mitteilt — Skarä, Gesetzessammlung für Mähren.

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