Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 37 (1892-1893)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Das Testament Mardochai Meysels
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 146 (sequence 16)
- Language
- German
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146 Besprechungen. den Mantelgriö vor mir und vor Moysses Sclmlklöpper1), und (hat) mir und dem Schulklöpper ׳-befohlen, alle die Sachen nach der Länge aufs Beste zu bewahren, dergestaldt, dass von diessen nichts zurückgesteliet werden soll, und alle Sachen ausführlieh beschrieben und vorgelessen und den Mantelgriff gethan zu mehrer Bekräftigung und Schönheit auf Alles. Biesses Alles soll seyn, wie oben gemelt in den Kräfften als wenn Alles ausführlich geschrieben wäre iii der besten Forrnb, vermag Gesetz unserer hochgelährten Voreltern Seele Mehr, am selbigen Tag hat er gethan ein Mantelgriff und Bekennung auf unterschiedliche Schulden zu unterschiedlichen Männern so nach Längst. 1) Diese waren also nach Abgang־ der Gerichts-Commission noch ein Mal erschienen, offenbar um nun im Aufträge der Haupterben die gesetzliche Besitzergreifung (durch קני[ סודר) vorzunehmen. Besprechungen. Quellen zur Geschichte der Juden in Deutschland. Herausgegeben durch die historische Commission für Geschichte der Juden in Deutschland. (Fortsetzung.) Was für eine peinliche Sorgfalt statt der leichtherzigen Berichtigungslust des Herausgebers, hei der Wiedergabe der un* schätzbaren Urkundentexte am Platze gewesen wäre, sei schliesslich nur noch an einem Beispiele gezeigt. Ein Mitglied des Kölner Judenraths Namens Eleasar1), fügt im Jahre 1302 seinem Namen2 3) die Worte, ״ באוהל מועדim Stiffcszelte“ hinzu. Herr Stern hat in dem Verzeichnisse der Begleitnamen 3), das er mit danken wer tliem Eleiss4) zu- 1) S. 09. 2) Treber die Sitte, derartige Chiffern dein Namen hinzuzu fügen oder sie statt des Namens anzuwenden, s. Zunz, zur Gesch. n. Litt., S. 205. 3) S. XXVI. f. Vgl. oben Kaufmann S. 121. 4ו nie gleiche Anerkennung verdient seine Erläuterung der Titel und Beiwörter (S. XX11L Hier wäre für חני neben הנדיב auch noch הנחמד , das nach Grabschriften für den Beginn des 14. Jahrhunderts bereits bezeugt ist, anzuführen gewesen. ]ה קצי weist in jener Zeit übrigens nicht blos auf grosses Vermögen, sondern auch auf einen gewissen Grad gelehrten Wissens hin), seine Zusammenstellung und Erklärung der Euphomieen (S. XXIV f. — זכב״ע könnte auch נצח TOloder זכר נשמתו (כמשס בנץ עדן sein. In חכולטל״ה möchte ich für die letzten beiden Buchstaben eher לעולם הבא vorschlagen, da man לחיים טובים לחיי העולמים , d. h. zwei Mai חיים in so naher Verbindung, wohl kaum angewendet haben wird.) und seine Abhandlung über den Kölner Judenrath (S. 242—261.) Für die Art der Zusammensetzung de8 letzteren scheint mir die von Stern (S. 243 Anm. 21) herangezogene Stelle aus den ״Quellen zur Gesch. d. Stadt Köln“ (wo am Ende zu lesen iBt: ״dat dat macht h?dde u. s. w.) einen deutlichen Fingerzeig zu geben. Aus der betreffenden Urkunde geht nämlich keineswegs hervor, dass ,,de vunve, de uyserkorrin warin van den ioyden van Kolne mid deine banne״ ausserhalb des Juden raths gestanden hätten. Ich möchte vielmehr vermuthen, dass der Bischof (DD־)D) und das Kapitel