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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1892-01-01 · Heft 3 · p. Seite 144

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
37 (1892-1893)
Issue
Heft 3
Article
Das Testament Mardochai Meysels
Date
1892-01-01
Page
Seite 144 (sequence 14)
Language
German
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144 Das Testament Maidocii^i Mevsels. 21°. Gütele, Tochter Rabbi Mendel Rabbi Zallei Seel. 300 Fl., soll eingelegt werden, Capital und Interesse gehört der Jungfrau, wegen Zurückfallung an denen zwey Samuel. 22°. Meyer Levy 200 Fl., jeden Gulden pr. 15 Patzen. 23°. Moysses Schöndels 100 Fl. 24°. Seinen Brüdern Student1) 100 Fl. Allen, die er da geben hat, dass kein Recbtserben sein vermög unseres Gesetz2), wann es käme zu einer Zurückstellung, soll es denen zween Samuelen gehören. Wegen der Sitz in der Schnell sollen alle gethei.lt werden, vermög unserer Rechten, doch sollen die beyden Samuel die drei obristen Sitz zue der obersten Seiten in der Männer■־ schnell nehmen unter ihre Sitz ohne Losswerffung und sollen nicht mehrer gerechnet werden als vor drei Sitz. Und. befohlen, wir sollen an einem anderen Tage wiederunfb komen, da will er sein Rede sehliessen. Am Frey tag, den 28. Monath Oders, 361 der kleineren Zahl, das ist Marti0 16013) Samuel, Sohn Rabbi Elias Mayssel SeeP. mit dem anderen Samuel, Die sollen von jetzo an geschenkhter haben Alles das Übrigs, es sev G01dt,'es sey Schulden, es sey Fahrnussen, es sey Haussen, und sey was Ihme kunfftig gebühren möchte4), oder itziger Zeit possediert, Alles was der Mund reden und ivas das Hertz erdenkhen kann, auf alle beste Fornib Ihnen zur Hülff vermög Gesetz unserer hochgelehrten Voreltern. Alssdann sollen sie zahlen alle Schulden, wass mau schuldig ist, und bedürften kein Erb keine Reittung5־) zu thuen, und sollen vor kein Gericht kommen, sondern durch Mittler ein Jedweder sich einigen. Da sollen die Erben zusammen G Wohl Dachur. דין תורה.(2 3) Am zweiten Tage wurden die Rubriken nicht mehr numeriert. 4) Oh zukünftiger Erwerb so verschenkt werden darf, ist nach talinudisehem Recht controvers. 5) Rechnung zu legen.

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