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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1886-01-01 · Heft 10 · p. Seite 467

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
35 (1886)
Issue
Heft 10
Article
[Rezension]
Date
1886-01-01
Page
Seite 467 (sequence 8)
Language
German
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IRI
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Recension. 467 ■ ■ In dieser Nachschrift ist' nun deutlich die! Gleichzeitigkeit der Verfolgung durch die Aussätzigen und der drohenden Gefahr seitens des Papstes, vor welchem Ankläger gegerr die Juden aufgetreten sind, constatirt. Zunächst war, nach dieser Notiz, die Anklage gegen die talMudischkn Schriften gerichtet» und es waren bereits Exemplare derselben verbrannt. Angegeben ist, daß Könige und Fürsten damals gegen die Juden die Verfolgung betrieben haben, Genannt wird besonders der römische König. Ta nicht der Papst darunter zu verstehen ist, so kann nur der deutsch ׳ römische König damit gemeint sein. Nun gab es damals zwei Kaiser, Ludwig der Baien und- Friedrich III, der Schöne» von Oesterreich, die mit einander lange und harte Kämpfe führten. Aber nur der Letztere wurde römischer König genannt, und führte diesen pompösen Titel noch in seiner Gefangenschaft. Dagegen galt sein Gegner Ludwig der Baier als judenfreundlich. Friedrich war demnach der Judenfeinds von dem in dieser Notiz die Rede ist. Er hatte es besonders auf die Vernichtung des Talmuds abgesehen. Also hat nicht bloß die Schwester des Papstes gegen die Juden gehetzt, wie die jüdischen Quellen nach Profiat׳ Daran er« zählen, sondern eine mächtigere Persönlichkeit. Die Gefahr für dieselben war dadurch um so drohender und näher. Abgewendet hat sie, wie nicht bloß diese Quellen» sondern auch der zeitgenössische Dichtet Emanuel Romi tradiren, Robert von Anjou, der besonders ein Gönner der Juden war. Es ist dadurch erklärlich, daß dieser Mil dem Papste Johann XXII auf gutem Fuße stand, da dieser früher sein Privatsekrelär gewesen war. Nichts desto weniger hat sich düs Vermittelungswerk lange hingezogen, wie es die Notiz in dieser Schlußnachschrift an die Hand giebt. Sie bezeichnet das Ende der drohenden Gefahr im Monat T e b et, d. h. December 1321 oder Januar 1322; wr« opt VM72 יטושיעגו השקיט. Am 21. Siwan

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