Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 29 (1880)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1880)
- Article
- Ein Beitrag zur Geschichte der Juden im ehemaligen Herzogthum Ostfranken
- Date
- 1880-06-01
- Page
- Seite 265 (sequence 8)
- Language
- German
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im ehemaligen Scrzogthnm Ostfrankcn. wurde von Juden und Nichtjuden erhoben mit der ausgesprocheneu Bestimmung, der Noth des Königs zu steuern. Der in demselben Jahre von K. Sigismund ergangene Erlaß constatirt die Ernennung des Levg Colner zum Einnehmer der Judenstener». Mit demselben Amte wurde bereits vo» K. Ruprecht i. I. 1407 der Jude Israel') betraut. DaS unbeschränkte Vertrauen, das diese beiden Steuereinnehmer genoffen, läßt die Vermnthung gerechtfertigt erscheinen, daß wir eS hier mit Männern zu thu» haben, deren Lennögensverhültniffe sie zu einem solchen Amte gualifizirten; etiva nüt bereits viel früher vorkonnnenden Hof- Wechslern. Israel sowohl als Levh Colner sind mit exeenlivec Gewalt ausgerüstet und stehen unmittelbar unter dem Könige. Sie fitib die direkten Vermittler zwischen den Juden und dem Regenten. Ich werde im Lause meiner Betrachtungen auf die Art der Erhebung der Judenstener zurückzukominen noch Gelegenheit haden, doch sei schon hier bemerkt, daß das Amt der Erhebuug der Abgaben an den Bischof und die weltlichen Regenten in der Folge auf die Parnaßini überging, und daß Beschwerden über verweigerte Zahlungen vor Versammlungen entschieden wurden, die von sämintlichen Gemeinden des Bezirks beschickt waren *). ') Stobbe a. a. 0. ist über den Wohnsitz Israels in Zweifel. Es ist aber als feststehend zn betrachte», dast Israel in Nürnberg wohnte.; ') Aach einem Citate Stobbc's aus Spiest. Archivalische Nebcnardei-;j ten 1. beauftragte Sigismund bereits am 2. October 1418 den Burggrafe» Johann vo» Nürnberg,;Ule vnd iglicho Judischhcito in dem '! Hieb« in Tutschen vnd velischen Landen wonbaftig vnd gesessen zu- |! besemlcii vnd mit der . . . vrab cyn Jerlicli oder Monatlich, wochont-!; | bod oder teglick gulde tzu uberkomen. Nach dem Tode des Burggrafen ging dieses Amt aus Conrad von Weinsbcrg über. V UebrigcnS beschäftigte diese Frage zuweilen auch Rabbiner-Synoden,! wie wir später sehen werden, lieber die danialigen und spätem Synoden f vergl. Eraetz. Gesch. d. I. VH S. 122, VIII S. 4M.