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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1880-06-01 · Heft 6 (Juni 1880) · p. Seite 259

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
29 (1880)
Issue
Heft 6 (Juni 1880)
Article
Ein Beitrag zur Geschichte der Juden im ehemaligen Herzogthum Ostfranken
Date
1880-06-01
Page
Seite 259 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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im ehemaligen Herzogthum Oftfrantcn. 259 gekommene Rechtsfragen, deren endgiltige Lösung durch König Ruprecht erfolgen mußte '), möge!» die Veranlassung dazu gegeden haben, das! der Bischof beim König darum nachsucht«: es mögen die in seinem Stifte wohnhaften Juden auch vor seinen (des Bischofs) Gerichten zu Rechte stehen. In einem Erlass Ruprechts vom Jahre 1410 gestattet dieser denn auch, daß alle Juden und Jüdinnen ״in synem vnd syns Stifstes z»r Wurtzpurg Stetten, Dörssern vnd Landen gesessen oder wohnhaftig" fernerhin nur vor dem Bischof und dessen Aintleuten gerichtet werden sollen. Diese Gnade wird zugestandeit in Rücksicht auf das ״fleibig Beten י) vnd die getreuen Dinste" des Bischofs, und unter der Bedingung, daß der ״gülden Opferpfennig" »ach wie vor denr König gereicht wird. Der Bischof blieb jedoch nicht lange im Besitze dieses Vorrechts. Noch im selben Jahre starb K. Ruprecht, und der von ihm dem Bischof ausgestellte Gnadenbrief scheint bald kraftlos gewordeil-zu sein, denn schon wenige Jahre darauf haben die Juden ein Gericht ״vor ihrer Schule"; ein Gericht, das aus Juden und Mchtjuden zusammengesetzt mar *). Daß die von Bischof Johann nachgesuchte und erhaltene Jurisdiction über die Juden nicht lediglich auf Herrschgier und Habsucht zurückzusühren, erhellt nicht allein aus der oben anqeführ» ') Der Jude Süsrlin, der dem Befehle des K. Ruprecht, dem Bischof Johann innerhalb vier Wochen Genugthuung zu geben, nicht nach kömmt, wird in Folge eines Erlasses desselben Königs vom 18. Nov. >406, aus der Gemeinschaft der Juden ausgeschlossen. Am 24. Nov. desselben Jahres wird dem Bisch, vom König die Erlaubnis» erthcilt, einige Inden in Strafe zu nehmen, weil sie mit den in Bann gesetzten Wölfsiin und Seligmann Gemeinschaft machten. Bergl. über diese und andere ähnliche Fälle: Wiener, Regesten aus dieser Zeit. ') Das häufig vortommende ״fleißig Beten" bedeutet in der Regel: öfteres Nachsuchen. י) Hefsner. d. I.!. Franken; Stobbc d. I. i. Deutsch!. (Anmerk.).

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