Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 28 (1879)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1879)
- Article
- Reskript des preußischen Ministeriums der Geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheit in Betreff der Errichtung eines Rabbinerseminars vom Jahre 1825 [Nachricht]
- Date
- 1879-12-01
- Page
- Seite 569 (sequence 2)
- Language
- German
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Notizen. 569 Seminars für künftige Rabbiner und Schullehrer, ist ein erwünschtes und heilsames Unternehmen, und die Grundsätze, von denen Sie beim Entwurf Ihres Planes ansgegangen sind, und welche Sie in Ihrem Schreiben naher entwickelt haben, gereichen eben so sehr Ihrer Einsicht als Ihrer Gesinnung zur Ehre. Tas Ministerium trägt daher nicht allein kein Bedenken, zur Gründung der in Antrag gebrachten Anstalt seine Genehmigung hierdurch zu ertheilen, sondern fügt auch die Bersicherung hinzu, daß es an der Ausführung des Entwurfes lebhasten Antheil nimmt und angelegentlich wünscht, das; dieselbe eben so eifrig betrieben werden möge, als sie umsichtig und verständig vorbereitet worden ist. Die Perbreitung der s. g. Talmud-Thora-Schule durch eine UebergangSklasse mit der vorbereitenden Seminar-Nlasie ist zweckmäßig, iirdem dadurch sowohl für einen richtigen Stufengang des Unterrichts, a's auch für die nöthige Gelegenheit zu den praktischen Uebungen der Seminaristen gesorgt ist. Auch die Wahl der Unterrichts-Gegenstände in der Borbereitungs-Klasse ist dem Zwecke vollkommen angemessen und endlich ist die Trennung der beiden oberen Abtheilungen den besonderen Zwecken eines jeden ganz entsprechend. Anlangend die erste Abtheilung, diejenige nämlich, welche für die Rabbiner bestimnit ist, muß das Ministerium sich billig jeder Einmischung in den Lehrplan derselben, der den Bedürfnissen und Forderungen der jüdischen Religion angemessen sein muß, enthalten; sonst würde dasselbe den Wunsch aussprechen, daß darin neben dem Studio des Gesetzes und des Talmuds auch daß der übrigen Bücher der heiligen Schrift nicht verabsäumt werden mögen. Das Ministerimn sieht nunmehr weiteren Eröffnungen und der durch die unmittelbar Vorgesetzte Behörde zu bewirkenden Einseildung eines detaillirten Planes zur Bestätigung entgegen