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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1878-01-01 · Heft 6 · p. Seite 261

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
27 (1878)
Issue
Heft 6
Article
Beiträge zur Geschichte der Juden in Wien
Date
1878-01-01
Page
Seite 261 (sequence 5)
Language
German
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261 | Beiträge zur Geschichte der Juden in Wien. May. nicht in specie Freybrief haben. Innerhalb drey Monaten von dato dieses Patents, aus der Stadt Wien vnd derselben Purgfrieden nit allein begeben, sondern auch aller handthierun-!gen sich enthalten sollen, hierüber dann bey E. Kay. May. wier!vnß zmn aller vnderthenigisten Snpplivansto beschwerdt, vnd vmb ein günstiges einsehen gehorsambist gebeten. Darauf vnß dieser genedigister beschaidt ervolgt, daß wier so lang verbleiben sollen biß das E. Kay. May. sich weiters genedigist erkhleren werden. Wann wier aber seithero solcher resolution auf so ansehenliche Int6r0tz88ionon Churvnd Fürsten, auch anderer aitsehlick)er Standtspersohnen vnß khein andere gedankheit gemacht. Sondern der Aller Vnderthenigisten Hofnung gelebt, Es würden neben den Intercessionen auch die nunmehr uou alterhero continuirlichst Jnwohnung der Statt Wien vnd habende Befreyung von vielen vnd verschiedlicheit Römischen Kayßern, Khönigen vnd Landtsfürsten souil gefruchtet haben, daß von vnß abgelassen vnd vnder E. Röm. Kay. May. glückseliger Regierung noch lengers geduldet worden sein. Sintemahlen aber wier Laider Gott erbarms nunmehr verstanden, daß E. Röm. Kay. May. mehrers nicht dann Siben Freyheiten passieren lassen wollen, die übrigen alle inner Sechs wachen vnd drey tag aus dem Landt geschafft werden sollen. Biten wier doch vmb des Jüngsten gericht vnnd Barmherzigkheit Gottes willen vnß den Termin auf ein Jahr zu erstreckhen, damit wier vnßere schulden vnd gegenschulden einbringen vnd ablegen, auch die In Händen habende Pfandt von hohen vnd nider standts Persohnen ablesen lassen khönnen, Vnnd zu sollichem großen Herzenleidt nicht gar in das Ellendt gestürzt vnd an den Petelstab gerathen dörffen, auch wo müglich, es dahin allergenedigst zu mittigiren, damit wier widerumben bey andern Herrschafften Im Landt aufgenomben werden möchten. Solliches wöllen wier mit vnßerm Täglichen gebeth gegen Gott dem Allmechtigen vmb E. Kay. Map.

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