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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1878-01-01 · Heft 4 · p. Seite 148

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
27 (1878)
Issue
Heft 4
Article
Zur Geschichte der Juden in Arles
Date
1878-01-01
Page
Seite 148 (sequence 4)
Language
German
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148 , Zur Geschichte der Jmen in Arles: einen; großen Theil seiner göniglichen Rechte und unter Anderem auch die Juden in der Stadt Arles und in seiner ganzen Diöcesen ein י). Dieses Privileg wurde um 1154 von dem Kaiser Friedrich Barbarossa bestätigt und erweitert, die Stadt sollte in Abwesenheit des Kaisers dem Erzbischof ganz und gar gehorchen *). Letzterer schaltete und waltete nun in völlig souveräner Weise. Die Juden waren ihm vollständig untergeordnet. Wie er sie in rechtlicher Beziehung behandelte, geht aus der Formel des Judeneides hervor, die er ihnen (1150) für den Fall vorschrieb, daß sie einem Christen gegenüber schwören sollten. Der Richter stellte an den Schwörenden folgende Fragen, die dieser mit Amen zu beantworten hatte: ״Schwörst du bei Gott dem Vater Adonai? bei Gott dem Allmächtigen, der gesagt hat: Ich bin, der ich bin? bei dem allmächtigen Gott Zebaot? bei Gott Elohim? bei Gott, der dem Moses im brennenden Dornbusch erschien? bei den göttlichen Zehngeboten und bei den zwei und siebzig Namen Gottes? bei diesem ganzen Gesetze, das Gott seinen Diener Moses gelehrt? Schwörst du, daß, wenn du in dieser Sache strafbar bist, und bei dem Namen Gottes und seinem Gesetze einen Meineid leistest, Gott über dich die Verwirrung, und das tägliche, dreitägige und viertägige Fieber, die Blindheit und Angst der Seele sende? daß deine Feinde deinen Gewinn verzehren? daß Gott gegen dich seinen Zorn schleudere, daß du vor deinen Feinden in Verwirrung geratheft, daß sie Macht über dich gewinnen, daß du fliehest, ohne daß dich jemand verfolgt? daß wenn du falsch schwörest bei dem Heiligsten, Gott deine Kräfte und deine Macht breche, •) Depping p. 327 vgl. Noble Lalanziere Abrege chronologique de l’histoire d’Arles p. 129. Die Cession lautet: Tibi et per te eoclesias tuce et snceessoribus tiiis nostra regalia in urbe Arelatensi et totiuß tui arcbiepiscopafcus concedimus, scilicet jnstitias monotam, J11da20s etc. י) V. Noble Lalanziere a. a. O. p. 131,

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