Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 26 (1877)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Zur Geschichte und Chronologie Agrippa's II, der Procuratoren und der Hohenpriester seiner Zeit
- Date
- 1877-01-01
- Page
- Seite 351 (sequence 15)
- Language
- German
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der Procuratoren und der Hohenpriester seiner Zeit. 351 Gebrauch gewesen. So könnten die Münzen unter Vespasian mit der Jahreszahl 30—27 (Madden p. 122 fg. Nr. 4—5) nach der letztgenannten Aera von 53 ausgestellt sein und in den Jahren 78—79, während Vespasiaus Leben, in einem Platze, der weder zu Tiberias, noch zu Neronias gehörte, geprägt sein. Diese Ausgleichung erscheint jedenfalls plausibler als die von Eckhel ausgegangene und von Mommsen gebilligte Auskunft, als wenn sie nach d e m Tode Vespasians und doch ihm zu Ehren geprägt worden wären. Schwierig würde nur die Münze Vespasian-Agrippa mit der Zahl 29 bleiben (das. p. 123 Nr. (i), wenn die Zahl richtig gelesen ist. Indessen mögen die Nuinismatiker von Fach diesen Punkt ausgleicheil. Für unser Thema, die Fixirung von Agrippa's Lebeilsende, genügen die gefundenen Resultate. Diese lauten: Agrippa's Regierungsjahre sind nach zwei verschiedenen Aeren gezählt!vorden, die Eine hatte ehren Anfang vom I. 56 und die Andere vom I. 61. Die Eine bezieht sich auf die Gebietserweiterung durch Parcellenvon Galiläa mit Tiberias und die Andere auf die Umwandlung von Cäsarea in Neronias. Die Erstere war gangbarer, weil sie auf ein für Agrippa höchst wichtiges Factum hinweist. Die Domitian-Agrippa-Münzen, welche diesem Kaiser den Titel impeistor und Augustus, zuweilen auch Germanicus geben, und doch die hohen Zahle!: 34 und 35 Agr. zeigen, (Madden 132 Nr. 11—14) sind n a ch der galiläischen Aera von 50 datirt und entsprechen den I. 89— 90, nicht den I. 94—95, wie angenommen wird. Im I. 90 lebte Agr. allerdings noch, das bezeugen unstreitig die Münzen; aber iveiter nichts. Die Data der Agrippa-Müuzen stehen also keinesweges im Widerspruch mit der Annahme, daß Agrippa zur Zeit der Abfassung der Alterthümer und der Vita im I. 93 nicht mehr an: Lebeir gewesen ist. Quod erat demonstrandum. Als chron alogisches Resultat steht es also fest, daß er zwischen V