Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1876-01-01 · Heft 2 · p. Seite 91

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
25 (1876)
Issue
Heft 2
Article
Die karet-Strafe im Judenthum
Date
1876-01-01
Page
Seite 91 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2829132-2829472-2829475-2869137--16689-2869192
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

-bbalüh, Wie die christliche Messe, die Mast Hatzen, dem׳ Ber-! ^mmteu die Höllenstrafe zu erleichtern, oder auch vor:der Zeit i w davon zu befreien. Und die göttliche Liebe dachte Mn sich i:! Judenthum groß genug, um Niemand diese Strafe voll aus-!!!den zu lassen, und Niemand unter den Juden sollte von sei«!׳.*» lieben Verstorbenen auch so niedrig denken, daß er verdien«, des volle Strafmaaß ausleiden zu müssen. Daher solle auch Niemand länger als 11 Monate das Kadisch-Gebet zu sprechen haben. III. Geistliche Weeinffuffung der Mischen Lehre. ונקה ינקה — Dies sind die Schlußworte des Verses . . . היה. Diese Stelle findet sich zwei Mal iM Pentateuch : Exöd. A4, 7 und Nnm. 14, 18. Ans der letztern Stelle, n>v Moses LetMd für die Sünde der Kundschafter die Gnade Gottes anruft, geht hervor, daß ... היה eine unzerreißbare klasfische Bezeichnung Gottes sowohl als eines strafenden wie Wbenden ist, denn sonst hätte Moses nur die Liebe Gottes MM rufen gehabt. An der Stelle im Exodus soll zunächst aus die Strafgerechtigkeit Gottes verwiesen werden; Moses knüpft indeß an die gleichzeitig angedeütete Liebe Gottes sein Gebet um Made. Selbst aber die Strafgerechtigkeit Gottes (הת דיין») ist kein Ausfluß des göttlichen Zorns, sondern ebenfalls der Aebe (12'0ההה D>, nach der Deutung von הה in R. Haschana 17 t>. Selbst in der Strafe giebt sich Gottes Liebe kund, die ä bessern und äufrichten, nicht quälM und veMchten wM Do׳ der Liebe Gvttes giM es keine Sünde, die nicht gesühnt wer׳ en könnte, sei es durch Buße (NDD!VD,oder ׳TddHiN׳»),

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.