Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 25 (1876)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die karet-Strafe im Judenthum
- Date
- 1876-01-01
- Page
- Seite 89 (sequence 1)
- Language
- German
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* y v;ך Rottzeü. : II. . 3>ie M2-Strafe im Zudenthum. Die n->2-Strafe wird gewöhnlich als Ausstoßung aus der nationalen und religiösen Gemeinschaft Israels anfgefaßt und a;it der politischen Verbannung und kirchlichen Excommunikaüi'tt christlicher Völker identificirt. Von der Ausführung der Strafe in dieser Weise bietet aber die Geschichte kein Beispiel; — zum Beweise, daß eine solche Auffassung auch wohl nicht dir richtige ist. Die Beschränkung der 2׳-Strafe auf religiöse Excommunication nach Untergang der nationalen Selbstständigfeit Israels läßt sich ebenfalls geschichtlich nicht Nachweisen. Die kirchliche Excommunikation im Christenthum ist wohl eine Nachahmung des jüdischen Bannes, aber doch nicht gleichbedeutend damit. Der Bann war zwar eine officielle religiöse Machthabe in der Hand der jerusalemischen Patriarchen, als die politische Macht Judäa's bei den Römern ruhte, und doch der jüdische Staat noch existirte und der eignen Macht und des selbstständigen Verfügungsrechts, wenigstens in religiösen Dingen nicht entbehren konnte. Die Folgen ähnelten aber doch keinesweges denen der kirchlichen Excommunikation. Erst in späterer Zeit wirkte das Christenthum auch in der Beziehung aus das Judenthum, daß die nachtheiligen Folgen des Bannes sich erweiterten׳ und den wahren Grundsätzen des Judenthums, welche diejenigen der Liebe sind, widersprachen, während das Christenthum diese Grundsätze ausschließlich für sich zwar vindicirte, aber sie uirgends in Ausführung brachte, in Sachen der Excommunikation auch nicht gegen seine eignen Kinder, gegen welche im Falle des. ll-.gehorsams die Mutter ״Kirche" gegen ihr eignes Fleisch und B >: mit gleicher Härte und Grausamkeit wüthete, wie gegen fr׳ ״de Ketzer und Andersgläubige. Die '2-Strafe unterscheidet sich von nrr>» (Tödtung), in