Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 24 (1875)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Die Familie Gradis
- Date
- 1875-01-01
- Page
- Seite 450 (sequence 4)
- Language
- German
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4S0 Die Familie Gradis. sis unter Ludwig XIV die Stirn bieten. Er zahlte die von seinem Hause endossirten Wechsel im Betrage von 150,000 Fr. und blieb bestehen. Ja, er konnte zwei Jahr später überseeische Geschäfte unternehmen und drei eigene Schiffe ausrüsten, um zwei nach der Insel Martinique und eine nach Cayenne auslaufen zu laffen. Sie trugen Wein, Alkohol, Mehl und Pöckelfleisch als Cargo und brachten Zucker und Indigo zurück. 1719 überstand er wieder eine Geschäftskrisis, die noch viel verderblicher war. Durch den Papierschwindel, den der Schotte Law eingeführt hat, und wodurch sich alle Welt in goldene Träume wiegte, fallirte die Bank von Frankreich und reducirte ihre Verpflichtung auf ein Drittel. David Gradis verlor dabei 115,000 Fr., blieb bestehen und verdoppelte seine überseeische Verbindungen. Diese Geschäfte nahmen so sehr zu, daß er in St. Domingo eine Filiale gründete (1724). Wegen seines Geschäftsumfanges, den er bis dahin unter dem Titel portugiesischer Kaufmann betrieben hatte, wurde er (1731) von der Rathskammer als Bürger von Bordeaux ausgenommen und leistete als solcher den Eid. Allerdings führte eins seiner vielen Kauffahrteischiffe schon seinen Namen David, und seine Firma war im französischen Amerika bekannt und geachtet. Wegen seines Reichthums und seiner Respektabilität drückte selbst die katholische Orthodoxie der Familie gegenüber die Augen zu. Denn Juden durften im französischen Anierika nicht wohnen. Als sein Sohn Samuel, den er nach St. Pierre auf Martinique gesandt hatte, uni die Unverträglichkeit der beiden Geschäftsführer, seiner Neffen Abraham Gradis, des Sohnes von Anthoine, und David Mendes, zu schlichten, daselbst gestorben war (1732), wurde seine Leiche in dem Garten der kröres de la Charitö beigesetzt und sogar im Kloster für sein Seelenheil Gebete gesprochen. Nur einen Leichenstein gestatteten die Mönche nicht, ihm fetzen zu laffen. Der Intendant der Colonie drohte zwar, weim einer der beiden Associös in St. Pierre mit dem Tode abgehen sollte, so würde er sich genöthigt