Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 23 (1874)
- Issue
- Heft 7
- Article
- R. Simeon ben Zemach Duran
- Date
- 1874-01-01
- Page
- Seite 317 (sequence 10)
- Language
- German
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R. Simeon ben Zemach Duran. 317 Mensch, von dem es erwiesen war, daß er sich des Verraths an seinen Glaubensgenossen schuldig gemacht, wurde bei Seite geschafft. >) Die Gemeinden übten damit nur das Selbsterhaltungsrecht. Manche Gemeinde, wie die zu Sevilla, hatte sogar die geheinie Erlaubniß vom König, über einen Delatoren zu Gerichte zu sitzen und, wenn derselbe für schuldig befunden, das Todesurtheil an ihm zu vollziehen. a) Auch viele der »euerstandenen Gemeinden in der Berberei hatten einen geheimen Bund zu diesem Zwecke gebildet.') Nach ihrem Vorgänge thaten sich in der Gemeinde zu Constantine dreißig der angesehensten Männer zusammen und verpflichteten sich kraft ihrer Unterschrift zu ähnlichem Vorgehen. Dies sollte jedoch zu ihrem Unheil ausschlagen. Einer unter ihnen hatte nämlich Streit mit einem Dajan der Gemeinde, bei welcher Gelegenheit er denselben persönlich beleidigte, wofür ihm, zur Ehrenrettung des Beleidigten, ein Bußgeld auferlegt wurde. Aus Rache wurde er zum Verräther. Er wußte die Urkunde, worunter die dreißig Männer unterschrieben waren, dem Aufbewahrer derselben zu entlocken, ging damit zum Befehlshaber der Stadt und spiegelte demselben vor, die Juden hätten sich verschworen, ihn, den Befehlshaber, beim Könige anzuschwärzen. Daraufhin wurden die verleumdeten Männer in's Gefängniß geworfen, in welchem sie mehrere Monate schmachten mußten, und ihre Befreiung konnte nur durch ein schweres Lösegeld bewerkstelligt werden. * * 3 4)!Fortsetzung folgt.) ') Js. b. Scheschet, U. A. 79, 236; Grätz, a. a. O., 6. 44. Ascher b. Jechiel, 0. A. xvil. 1: והנה ניתן להם רשות מצר המלכות בסתר לדון אותו ואס ימצא מן הד ן שחייב מיתה שימיתוהו 3) 6im. G-. A. II, 132. 4) Js. b. Scheschel, 6. A., 79.