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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1871-01-01 · Heft 4 · p. Seite 192

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
20 (1871)
Issue
Heft 4
Article
Diletantismus in der Geschichts- und Halacha-Kritik
Date
1871-01-01
Page
Seite 192 (sequence 2)
Language
German
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1S2 Dilletantismus in dex Geschichts- und Halacha--Kritik. willkommene Gelegenheit, mit erborgtem Lichte glänzen zu wollen. Kämen nun solche kritische Versuche der Wissenschaft zu gute, wäre solches Trabantenlicht geeignet, Helle über die ״dunkeln" Partien zu verbreiten, dann hätte man keinen Grund, sich über das kindische Streben solcher an chronischer Großmannssucht Leidenden zu echaussiren, die ihre Namen an der Spitze gelehrt scheinender Abhandlungen gedruckt zu sehen wünschen; man würde dann einfach ״die Absicht merken", und die hierdurch hervorgerufene Verstimmung wäre denn doch von so empfindlicher Wirkung nicht, um sie sich nicht um den Preis der erkannten Wahrheit gefallen zu lassen. Auf weit weniger Schonung hat aber jener Diletantismus Anspruch, der die ersten unsichern Schritte auf dem unwegsamen Pfade der wissenschaftlichen Forschung zu zügellosen Ausfällen gerade gegen diejenigen benützt, ohne die er auch diese ersten Schritte nicht hätte wagen können, und der die Lehre, welche einst R. Akiba einem seiner Jünger ertheilte: אם בקשת ליחנק היתלה באילן גדול, buchstäblich nimmt und von derselben — zum eigenen Nachtheile — den ausgedehntesten Gebrauch macht. Einem Diletantismus ähnlicher Sorte begegnen wir in einer, in einem vielgelesenen Blatte versuchten ״Erklärung einer dunklen Mischna (Rosch-ha-schanah 25 a)" von Dr. I. Cohn, Prediger in Prag. Nachdem Herr I. Cohn über die moderne Geschichtsschreibung sein catonisches eetsrum censeo unerbittlich und unwiderruflich ausgesprochen, wendet er sich speciell gegen Graetz, und schwingt die Geißel seiner ״tiefeindringenden" Halacha-Kritik, mit vielen Geräusch. ״Nach Graetz schallet und waltet R. Gamliel mit dem Gesetze nach eigener Willkür, und läßt, so oft es ihm gutdünkt, sein patriarchalisches tel est notre plaisir an dessen Stelle treten", meint Herr K. ״Doch lassen wir ihn (nämlich Graetz) selber sprechen" — sagt Hr. K. weiter. — ״Er (Graetz) schreibt (B. 3, S. 70): ״Damit die Festzeiten der jüdischen Gesammtheit an demselben Tage gefeiert werden, und in dieser Beziehung keine Spaltung herrschte, hatte sich R. Gamliel II. die Vollmacht beigelegt, ganz allein darüber verfügen zu dürfen. Sein Collegium erkannte halb überzeugt und halb nothgedrungen seine Festanordnungen selbst in dem Falle als gesetzkräftig an, wenn er sich irgendwie geirrt oder sie im Widerspruche mit der Wahrheit getroffen hätte". (R. H. 25 a). (Schluß folgt.)

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