Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 18 (1869)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Religionsdiputation des R. Jechiel von Paris 1240 am Hofe Ludwigs, des Heiligen, ihre Veranlassung und ihre Folgen
- Date
- 1869-01-01
- Page
- Seite 210 (sequence 18)
- Language
- German
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210 Die Religionsdisputation des R. Jechiel von Paris 1240 am (1316—34), Julius HI. (1550—55), Paul IV. (1555—60) haben in alle Weltgegenden hin Bullen, die immer wieder die Anklagen Nicolaus Donin's, ja oft seine Worte wiederholten, gegen den Talmud erfolglos geschleudert, bis endlich auf Grundlage des Beschlusses des Tridentiner Concilsx) ein Compromiß zu Stande kam, vermöge dessen das, was in Aragonien schon 1264 befohlen worden, die Ausmerzung der Blasphemien, für die ganze Christenheit gelten sollte. Lin französtscher Sociaüst über die Bedeutung des Messianismus. Man hat die Deutschen das Volk der Metaphysiker genannt und glaubte oft damit einen Borwurf ausgesprochen zu haben. Denn in der That hat der Franzose eine gewisse Berechtigung, seinem Volke eine größere initiatorische Kraft und Energie zuzuschreiben, die sich namentlich in den Hauptphasen der modernen Geschichte in glänzender Weise geäußert hat. Wir sind jetzt beinahe gewöhnt, jede bedeutende Anregung zu großen socialen und politischen Reformen von Frankreich her zu erwarten, und man hat sich in Deutschland darauf beschränkt, die auf diesen Gebieten in Frankreich producirten Ideen zu vertiefen und mit größerer Gründlichkeit nach allen Seiten hin zu entfalten. Ob es nicht aber auch andererseits dem metaphysischen Charakter unseres Volkes zuzuschreiben ist, daß die großen Bewegungen auf philosophischem und religiösem Gebiete, welche nicht minder einflußreich auf die Gestaltung unserer Zeit gewirkt haben, und noch immer wirken, von Deutschland ihren Ausgang nahmen, ist eine andere Frage, die nicht gut wird verneint werden können. Was nun die Betheiligung Frankreichs an diesen Lebensfragen der s) Labbei XIV 954: De libris prohibitis regula XI: Libri, quoruni principale argumentum bonum est, in quibus tarnen obiter aliqua inserta ßunt — a catholieis tlieologis -- expurgati concedi possint,