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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1868-01-01 · Heft 4 · p. Seite 127

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
17 (1868)
Issue
Heft 4
Article
Die Alliance Univers. Israélite und die Juden Rumäniens
Date
1868-01-01
Page
Seite 127 (sequence 7)
Language
German
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und die Juden Rumäniens. 127 Der vor einigen Jahren erfolgte Beginn einer liberalen Regierung liess ihre bürgerliche und politische Emancipation hoffen. Sie war vorbereitet durch die diplomatische Convention vom Jahre 1858, welche die bürgerlichen Rechte allen Rumänen ohne Unterschied des Glaubens sicherte, durch die Gesetze des 1864 veröffentlichten bürgerlichen Gesetzbuches, aufgenommen in dem Constitutionsentwürfe von 1866 und den Kammern vorgelegt; man liess sie aber fallen unter dem Drucke eines Aufstandes. Die Regierung gab nämlich in ihrer Schwäche einem Aufstande nach, welchen sie in einem öffentlichen Aktenstücke als durch fremde Intriguen hervorgerufen erklärte, und diese Schwäche stachelte die Feinde der Juden auk Diese Feinde, unterstützt von allen Intriguanten, von allen Feinden, von den Journalen der entgegengesetztesten Parteien, die die Juden ״als ein Geschlecht von Yagabunden darstellten, das seit achtzehn Jahrhunderten von Land zu Land irrt, um sich mit der Arbeit der Christliehen Bevölkerung zu mästen“: diese Feinde predigten Beraubung und Austreibung der Juden aus dem Lande. Die Regierung glaubte durch Duldung dieser wilden Aufregungen einen Beweis ihrer Achtung vor der Freiheit zu liefern, ein Minister vermeinte einen Akt politischer Geschicklichkeit in diesem Nachgeben auszuführen. Sie kennen das Rundschreiben, welches die durch die diplomatische Convention vom Jahre 1858 und durch den Artikel 1912 des bürgerlichen Gesetzbuches abgeschafften Gesetze und Verordnungen wieder in's Leben rief und den Präfecten bekannt machte, dass den Juden verboten sei, in ländlichen Gemeinden zu wohnen, Gast- und Schankwurthschaft zu betreiben und Felder zu pachten, und welches die strenge Ansführung dieser aufgehobenen Verordnungen anbefahl. Dieses war eine Vernichtung aller mit Privatenund mit dem Staate eingegangenen Pachtverträge, eine Vertreibung der Juden aus dem Besitze, ein Ni Öderschlagen aller erworbenen und von der früheren Regierung geachteten Rechte. Die beraubten, aus den Gemeinden gejagten Juden wurden nun Vagabunden, Umherirrende. Den Präfecten

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