Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 16 (1867)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Authentische Actenstücke über die gegenwärtige Lage der Juden in Serbien
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite 368 (sequence 8)
- Language
- German
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368 Authentische Actenstücke über d. gegenwärtige Lage der Bekanntmachung erwähnten Gesetzes bis zum 28. Februar 1861 sich der Ausübung eines Gewerbes gewidinet haben, können auch fernerhin ihre Profession ausüben, aber nur in den Ortschaften, in welchen sie bei Verkündigung des gegenwärtigen Decrets ihren Wohnsitz haben. Artikel 2. Die irn Innern ansässigen Israeliten, welche Handel mit Rohstoffen und Colonialwaaren treiben, dürfen in Zukunft einen solchen Handel im Innern nicht eröffnen. Jede andere Art von Handel, wie beschaffen er auch sein mag, den die israelitischen Einwohner Serbiens bis heute ohne besondere Erlaubniss getrieben haben, ist ihnen in Zukunft untersagt. Artikel 3. Das Recht, sich im Innern Serbiens aufzuhalten und sein Gewerbe auszuüben, ist ausschliesslich demjenigen Israeliten eingeräumt, der vor dem 28. Februar dieses Jahres sich dort niedergelassen hat. — Dieses Recht ist auf die Erben nicht übertragbar. Artikel 4. Da das oben erwähnte Gesetz den Israeliten nur das Recht zuerkennt, Handel zu treiben und jedes beliebige Handwerk auszuüben, und da, wie aus dem Berichte des Finanzministers ersichtlich, Einige unter ihnen Häuser und andere Immobilien gekauft haben — ein Recht, welches ihnen obiges Gesetz nicht einräumt — so unterliegen sie hierin den Bestimmungen des Decrets vom 30. October 1856, welches diese Angelegenheit regelt. Nr. 3. (Erhalten am 11. December.) (Auszug.) Sir H. Bulwer an Earl Rüssel. Constantinopel, den 6. December 1861. Gemäss den Instructionen, die Sie mir in Ihrer Depesche vom 23. August haben zukommen lassen, habe ich den Herrn Generalconsul Longworth beauftragt, auf