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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1867-01-01 · Heft 9 · p. Seite 358

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
16 (1867)
Issue
Heft 9
Article
Galatz [Nachricht]
Date
1867-01-01
Page
Seite 358 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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358 Monatschronik. Monatschronik. Gtalatz. Die Barbarei, unter welcher die Juden in der Moldau zu leiden haben, hat in der letzten Zeit einen solchen Höhegrad erreicht, dass die schleunigste Abhülfe noththut, wenn dem civilisirten Europa nicht fortwährend das empörende Schauspiel geboten werden soll, dass die Gesetze der Menschlichkeit ungestraft verletzt werden dürfen. Fast alle politischen Blätter haben mit Entrüstung über das unerhörte Verfahren berichtet, das man von rumänischer, wie von türkischer Seite gegen zehn der Vagabondage bezichtigte Israeliten beobachtet, und das den Tod von zwei derselben zur Folge gehabt hat. Wir unterlassen es daher, den Lesern dieser Zeitschrift hier noch einmal eine Schilderung dieser betrübenden Thatsachen zu geben, nehmen aber mit Genugthuung davon Act, dass sämintliehe in Gal atz befindliche Consuln sich mit einem energischen Proteste gegen eine solche barbarische That an den Präfecten gewendet und diesem die volle Verantwortlichkeit zugeschoben haben. Desgleichen forderten die Consuln in Bucharest den Fürsten Carl unmittelbar nach seiner Rückkehr von seiner Reise in einer zu diesem Zwecke erbetenen Audienz Namens der von ihnen vertretenen Regierungen auf, mit allen Mitteln dafür Sorge tragen zu wollen, dass die Principien der Humanität künftighin in seinem Lande Geltung erhielten. Der Präfect liess sich scheinbar die Sache sehr angelegen sein, ernannte eine Commission von Männern, die ihm blind ergeben sind, zur Untersuchung des Thatbestandes und hatte schon nach wenigen Tagen die freudige Genugthuung, zu erfahren, dass die rumänischen Beamten ohne alle Schuld bei dem bedauerlichen Vorfälle gewesen waren, und dass alle Klagen und Vorwürfe lediglich an die Adresse der barbarischen türkischen Behörden zu richten seien. Auf Grund dieses ״unparteischen" Ausspruches der Untersuchungscommission hielt sich nun der Herr Präfect für berechtigt, den Consuln, die ihre Vollmacht überschritten hätten, derbe Vorwürfe zu machen und ihnen zuzuinuthen, ihren Protest zurückzuziehen. Darauf gingen dieselben selbstverständlich

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