Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 16 (1867)
- Issue
- Heft 8
- Article
- [Rezension] / Frank
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite 317 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Recensionen und Anzeigen. 317 halten werden, denn man gibt entweder zu viel oder zu wenig. Hier nur einige Beispiele. 8. 80 heisst es: ״Der Leidtragende ״soll, während er Gott als gerechten Richter preist, einen Riss ״in's Oberkleid machen (beim Tode der Eltern in sämmtliche ״Oberkleider) und er darf bis nach der Beerdigung an ״Wochentagen weder Fleisch noch Wein geniessen. Während ״der sieben Trauertage darf er an Wochentagen sich nicht mit ״warmem Wasser waschen, sich nicht salben, nicht gewöhnliche ״Beschuhung tragen, keine frische Wäsche anlegen, nicht auf ״erhöhtem Sitze sitzen, keine Arbeit verrichten oder verrichten ״lassen u. 8. w. Während der ersten dreissig Tage darf er ״nicht baden und Haupthaar, Bart und ISfägel nicht beschnei- ״den. Auch darf er während dieser Zeit (bei der Trauer uui ״Eltern während des ganzen ersten Jahres) keine neuen Kleider ״anlegen und an keiner Festlichkeit theilnehmen." Bei dieser Ausführlichkeit hätte der Vers, nun auch consequenter Weise angeben müssen, dass z. B. wenn Feiertage mit den Trauertagen Zusammentreffen, die letzteren aufgehoben sind u. 8. w., wie es doch in den Trauergebräuchen zahlreiche Nuartcirungen gibt. 8. 81 werden alle verbotenen Ehen aufgezählt; wir fragen, was braucht ein Knabe von 1*2 Jahren zu wissen, dass er z. B. die ehemalige Frau seines Vaters nicht heirathen darf, oder hat der Herr Verfasser etwa sein Buch für Polen geschrieben? 80 will uns Herr F. ferner über die schwierigen Themata, wie בשר בחלב, שרצים u. 8. w., mit wenigen Worten abfertigen; wer Jore Dea und ähnliche halachische Werke kennt, und Herr F. kennt sie doch gewiss auch, wird einsehen, dass diese Art und Weise, den Kindern die Kerintniss der Speiseu. 8. w. Gesetze beizubringen, vollständig verfehlt ist; wer nicht die Quellen studiren kann, soll auch nicht selbstständig entscheiden, sondern sich in selten vorkommenden Fällen an den Rabbiner wenden. Herr F. würde zurückschrecken, wollte man nach seinem Buche ״paskenen". Ueberhaupt lassen sich die Ge- und Verbote weniger durch theoretische Lehren, als durch praktische Hebung einprägen; möge der Herr F. die Eltern auffordern, die ihnen traditionell überkommenen Ge- und Verbote praktisch zu üben, so ist das das beste Religionsbuch, das man den Kindern in die Hand geben kann, und wenn Herr F. noch so eindringend mahnt und lehrt, dass am Sabbat (S. 88) ״hecheln, spinnen,