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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1867-01-01 · Heft 5 · p. Seite 200

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
16 (1867)
Issue
Heft 5
Article
Peru [Nachricht]
Date
1867-01-01
Page
Seite 200 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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moo Monats ch'ronik 1 ■V Redners, der für die Gleichstellung plaidirt, mit Murren, Zischet und Gelächter begleiten, und man hegt die gegründete Befürch tung, dass an diesem eigentümlichen Widerstande, schliesslich die Regierungsvorlage scheitern wird. Schweden. Die Aenderung des § 28 der schwedischen Verfassung zu Gunsten der Bekenner einer anderen als der evangelisch-lutherischen Confession ist bekanntlich an dem Widerstände der ersten Kammer gescheitert. Der Unwille im ganzen Lande, der sich über diesen Beschluss der ersten Kammer in der gesammten Presse kundgab, hat nun eine Anzahl den verschiedensten Parteien ungehöriger Mitglieder beider Kammern veranlasst, mehr oder minder weitgehende neue Anträge auf Erweiterung der Rechte, resp. völlige Gleichstellung aller Religiqnen dem Constitutions-Aussehusse einzureichen. Der Ausschuss hat bereits seinen Bericht erstattet, und empfiehlt den Kammern, den § 28 nunmehr in folgender Weise zu fassen: Der König hat die Berechtigung etc.... ״Zu allen übrigen (resp. nichttheologischen) Aemtern, ausgenommen zu Mitgliedern des Staatsrathes, können auch Bekenner aller andern christlichen oder der mosaischen Glaubenslehre ernannt werden; jedoch darf Keiner, welcher nicht der reinen evangelischen Lehre angehört, als Richter oder Beisitzer eines andern Amtes an Berathungen über Religionspflege, Religionsunterricht oder Beförderungen in der schwedischen Kirche theilnehmen.“ Es unterliegt keinem Zweifel, dass der Paragraph in dieser Fassung in beiden Kammern zur Annahme gelangen wird. Stuhlweissenbnrg. Herr Dr. Alexander Kohut, Zögling des jüdisch-theologischen Seminars zu Breslau, ist zum Rabbiner und Prediger der hiesigen jüdischen Gemeinde durch Acelamation erwählt worden.

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