Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 16 (1867)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Berlin [Nachricht]
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite 79 (sequence 2)
- Language
- German
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Mpnatschronikv *79 gesetzvon 1847 gegenüber den Bestimmungen der Verfassung nicht mehr als zu Recht bestehend ansehe, dass der Anstellung von Juden an allen Schulen, die keinen confessionellen Charakter haben, kein principielles Bedenken entgegenstehe, dass aber die Juden zu richterlichen Aemtern eben des christlichen Eides wegen nicht geeignet seien. Von der Rechten trat nur Herr Wagener gegen den Commissionsantrag, der die Petitionen der Regierung wiederholt zur Abhülfe überwiesen wissen wollte, mit den alten, langst verbrauchten Redensarten vom christlichen Staate 11, dgl. auf und wandte hierbei solch derbe, ungehörige Ausdrücke an, dass er nach einer Entgegnung des Herrn Dr. Kosch sich veranlasst sah, wenigstens den stärksten, eine Beleidigung der Juden involvirenden Ausdruck, zurückzunehmen. Für den Commissionantrag sprachen noch die Abgeordneten Techow und Dr. Michelis. Letzterer, ein katholischer Priester, trat offen für die Rechte der Juden ein und verlangte ihre An- Stellung an allen wissenschaftlichen Lehranstalten—nur den Eiementarschulen will er den confessionellen Charakter erhalten wissen — und zu richterlichen Aemtern. Der Redner wies ferner darauf hin, wie gerade der Geistlichkeit die Pflicht obliege, innerhalb der Gemeinden auf die Beseitigung der Vorurtheile gegen die Juden liinzuwirken und die Ausführung der Verfassungshe stimm ungen zu erleichtern. Es ist dies sicherlich ein beredtes Zeichen der fortschreitenden Cultur, dass katholische Priester so freimüthig gegen Intoleranz und Ungerechtigkeit das Wort ergreifen, und wir nehmen mit grosser Befriedigung Act hiervon. Schliesslich wurde der Commissionsantrag in namentlicher Abstimmung mit 171 gegen 81 Stimmen angenommen. Für denselben stimmten alle liberalen Fractionen, die Polen, die Clerikalen mit Ausnahme des Abgeordneten Rohden und der grösste Theil der freien conservativen Vereinigung, unter Andern Graf Bethusy-Huc und Graf Renard. Bukarest. Der Fürst von Rumänien hat den Juden für die Zerstörung ihrer Synagoge aus seiner Privatschatulle die Summe von 2000 Ducaten bewilligt. Dass damit die Verpflichtung des Staates, den ganzen angerichteten Schaden zu ersetzen, nicht aufhört, versteht sich von selbst. Constantinopel. In der zweiten Hälfte des December verstarb hierselbst Herr Raphael Salomon Camondo, ein Mann,