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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1867-01-01 · Heft 2 · p. Seite 78

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
16 (1867)
Issue
Heft 2
Article
[Rezension] / Frankel, Zacharias
Date
1867-01-01
Page
Seite 78 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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,78 " Monats chrönik. הוספות ומפתה ילסםר דרכי'המשנה. מאת זכריה פראנקעל• Auch unter dem Titel: Additamenta et Index ad Librum Hodegetica in Mischnam. Auctore Z. Frankel. S. 68. Lipsiae, 1867. H. Hunger. Dem Unterzeichneten haben sich bei fortgesetzten Studien manche neue Bemerkungen zu daa im ersten Theile seiner Schrift ״Darke ha-Mischna" niedergelegten Resultaten ergeben, die er dem zweiten Theile anzufügen hoffte. Da er aber durch eine beabsichtigte Edirung des jerusalemischen Talmud nicht an die Herausgabe des zweiten Th61168 gehen konnte, so legte er in der vorgenannten Broschüre diese Bemerkungen als Zu« s’atze zu dem ersten Theile nieder, auch werden hier manche Berichtigungen und Textverbesserungen gegeben. — Ein beigefügtes eingehendes Register aller in der ״Hodegetik“ behandelten Materien, verfasst von Herrn Dr. J. Horowitz, wird hoffentlich den Lesern der Hodegetik willkommen sein. F. Monatschronik. Berlin. Am 12. Januar fand im Plenum des Abgeordnetenhauses die Debatte über die von mehreren hundert jüdischen Gemeinden eingereichten Petitionen, betreffend die Anstellung der Juden im Ressort des Justiz- und Cultusministeriums statt. Nachdem der Berichterstatter, Rechtsanwalt Lent, die verschiedenen Phasen besprochen hatte, die dieser Gegenstand bereits durchgemacht, ergriff Herr Dr. Losch das Wort, um für seine Glaubensgenossen, die willig alle Lasten und Pflichten trügen, die der Staat ihnen auferlege, auch gleiche Rechte mit den christlichen Staatsbürgern zu beanspruchen. Zugleich machte er darauf aufmerksam, dass der Justizminister nicht etwa den Juden, sondern den Christen zu nahe trete, wenn er an der Behauptung festhalte, dass ein Christ einen von einem jüdischen Richter abgenommenen Eid für nicht verbindlich halten könne. Im Laufe der Verhandlung wurde von den Regierungs-Commissarien die Erklärung abgegeben, dass die Regierung das Juden-

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