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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1867-01-01 · Heft 2 · p. Seite 73

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
16 (1867)
Issue
Heft 2
Article
[Rezension]
Date
1867-01-01
Page
Seite 73 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Recensionen und Anzeigen. 73 Kecensiouen und Anzeigen. Die Juden in Deutschland während des Mittelalters in politischer, socialer und rechtlicher Beziehung von Otto Stobbe X. 307, nebst einem alphabetisehen Quellenverzeichniss und einem Register. Braun- . schweig, Schwetschke und Sohn (M. Bruhn). 1866. (Schluss.) Dass die Juden auf Wucher angewiesen waren, weil sie zu andern Handtierungen nicht zugelassen wurden, erkannte man schon im Mittelalter. Der Verfasser führt passend dafür die prägnante Aeusserung des Eisenacher Stadtschreibers J. Pungoldt an (S. 108), die hier im modernen Deutsch wiedergegeben zu werden verdient, damit doch endlich einmal diese banale Anklage zum Verstummen gebracht werde: ״Sie (die Juden) dürfen zu Land nicht Eigenes haben, noch erbliche Güter besitzen, was man ihnen nicht gestattet, und hätten sie solche, so geschähe ihnen von den Leuten Schaden dazu. Arbeiten sie Handwerke, das leiden die Zünfte und Handwerksmeister nicht. . . . Treiben sie Kaufmannschaft, so kaufte Niemand gern von ihnen. Und darum, so müssen sie wuchern." — Aber nicht bloss negativ, sondern ganz positiv zwang man sie, auf Zins zu leihen. Verfführt 8. 113 und Note 101. 102 interessante Beispiele dafür an. So bestimmte die Judenordnung von Strassburg (1375): dass die Juden Niemandem verweigern dürfen, Geld gegen Zinsen auf Pfänder zu leihen. Versagten sie die Anleihe, so wurden sie liier und da in Strafe genommen. Daher ist es erklärlich, dass die Würzburger Judenschaft sich (1444) vom Bischof ein Privileg eftheilen liess, zum Leihen nicht gezwungen zu werden.— Es lässt sich denken, dass der Zinsfuss bei der Knappheit des Geldes und der Unsicherheit der ausgeliehenen Kapitalien sehr hoch war. Verfasser führt Beispiele dafür auf (S. 110—111). Von 26—120 Procent. Dazu kamen noch Zinseszinsen bei säumigen oder insolventen Schuldnern. Am meisten traf diese nicht durch die Juden, sondern durch die ganze Oekonomie des Mittelalters herbei geführte Härte die kleinen Leute, welche sich auf kurze Zeit ausborgen mussten und keine genügende Garantie bieten konnten. Frankel, Monatsschrift. XVI. 2. 6

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